Neuer Versuch mit größerer Chance

Südkorea: Neuer Antrag für Amtsenthebung des Präsidenten

Ein erster Antrag auf ein Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Yoon Suk Yeol ist im Parlament gescheitert. Nun gibt es einen neuen Anlauf mit größeren Chancen.

Präsident Yoon Suk Yeol hatte vergangene Woche überraschend das Kriegsrecht verhängt und wenig später wieder aufgehoben

© Uncredited/South Korea Presidential Office/AP/dpa

Präsident Yoon Suk Yeol hatte vergangene Woche überraschend das Kriegsrecht verhängt und wenig später wieder aufgehoben

Von red/dpa

In der verschärfenden Staatskrise in Südkorea hat die größte Oppositionspartei einen zweiten Antrag für ein Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Yoon Suk Yeol in die Nationalversammlung eingebracht. Über den Antrag sollen die 300 Abgeordneten am Samstag abstimmen, wie Südkoreas Nachrichtenagentur Yonhap berichtete. 

Ein erster Antrag war vergangenen Samstag nach einem nahezu geschlossenen Boykott der Regierungspartei am Quorum gescheitert. Nun jedoch dürften die Chancen ungleich höher stehen, dass der Antrag die benötigte Zweidrittelmehrheit erreicht. Neben den 192 Abgeordneten der Oppositionsparteien braucht es dafür mindestens acht weitere Stimmen von Abgeordneten der Regierungspartei. Sieben Parlamentarier der Regierungspartei haben mit Stand Freitagmittag bereits öffentlich angekündigt, für den Antrag stimmen zu wollen. Auch der Vorsitzende der Regierungspartei Han Dong Hoon hatte am Donnerstag offen seine Unterstützung für das Vorhaben erklärt.

Kriegsrecht nach Widerstand wieder aufgehoben

Präsident Yoon Suk Yeol hatte am Dienstag vergangener Woche völlig überraschend das Kriegsrecht verhängt und Stunden später nach massivem Widerstand wieder aufgehoben. Am Donnerstag verteidigte Yoon seine Entscheidung während einer kurzfristig einberufenen Fernsehansprache. Er habe das Kriegsrecht zum Schutz der Nation ausgerufen, sagte der Präsident. Seine politischen Gegner seien „staatsfeindliche Kräfte“, welche die Regierungsarbeit lähmen und die verfassungsmäßige Ordnung des Landes stören würden.

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Erstellt:
13. Dezember 2024, 08:12 Uhr

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