Supermärkte dürfen nun auch am Sonntag öffnen
dpa/lsw Stuttgart. Zur Versorgung der Menschen in der Coronavirus-Krise dürfen Supermärkte, Drogerien oder Apotheken im Südwesten nun auch an Sonntagen öffnen. Das Wirtschaftsministerium hat eine entsprechende Verordnung erlassen, wie es am Donnerstag mitteilte. Einrichtungen, die nicht aufgrund der Corona-Verordnung des Landes generell geschlossen bleiben müssen, dürfen an Sonn- und Feiertagen von 12.00 bis 18.00 Uhr öffnen. Dazu zählen neben dem Lebensmittel-Einzelhandel auch Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken und Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen und Poststellen, Friseure, Reinigungen und Waschsalons, der Zeitungsverkauf sowie Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel.
„Wir wollen die durchgehende Versorgung sicherstellen und erreichen, dass die Einkaufsströme entzerrt werden“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). „Je weniger Menschen gleichzeitig einkaufen gehen, desto niedriger ist die Ansteckungsgefahr.“ Die Regelung gilt, wie die Corona-Verordnung insgesamt, vorerst bis zum 15. Juni.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält eine Sonntagsöffnung von Supermärkten für unnötig. „Wir brauchen flächendeckende Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten, die unmittelbaren Kundenkontakt haben. Das ist ein Muss. Einkaufen am Sonntag ist es nicht“, sagte DGB-Landeschef Martin Kunzmann. Es gebe an Werktagen ausreichend Zeit für Einkäufe. Mit Schutzmaßnahmen und Verhaltensanweisungen für die Kunden seien Sonntagsöffnungen nicht notwendig.