Nachbesserungen beim Cannabis-Gesetz
THC-Grenzwert im Straßenverkehr
Rund zwei Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis hat der Bundestag das umstrittene Gesetz noch einmal nachgebessert. Die am späten Donnerstagabend beschlossenen Regelungen sehen unter anderem einen Grenzwert für Autofahrer vor.
Von red/dpa
Rund zwei Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis hat der Bundestag das umstrittene Gesetz noch einmal nachgebessert. Die am späten Donnerstagabend beschlossenen Regelungen sehen unter anderem einen Grenzwert für Autofahrer vor sowie zusätzliche Bestimmungen für die neuen Anbauvereine, um das Entstehen von Großplantagen zu verhindern.
Während CDU/CSU Drogentote instrumentalisieren um gegen Cannabis zu agitieren, werden wir am Montag um 13:30 die Anhörung zu den Änderungen des #CanG und dem Grenzwert durchführen. Die Anhörung wird live auf https://t.co/EFTSppNErm übertragen. #weeklyweedtweet — Kristine Lütke MdB (@kristine_lutke) May 31, 2024
Analog zur Promillegrenze beim Alkohol gibt es künftig für Cannabis am Steuer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm des berauschenden Wirkstoffs THC. Wegen der Risiken des Mischkonsums gilt nach dem Cannabis-Genuss ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr. Für Fahranfänger ist Cannabis am Lenkrad vollständig tabu.
Erst im Februar hatte der Bundestag das Gesetz zur teilweisen Cannabis-Legalisierung verabschiedet. Im Bundesrat zeigten sich anschließend mehrere Bundesländer skeptisch und drohten damit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, was das Vorhaben deutlich verzögert hätte. Deshalb wird den Ländern nun nachträglich ein größerer Handlungsspielraum eingeräumt, etwa bei der Überprüfung der Anbauvereine, die die Droge ab dem 1. Juli gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder abgeben dürfen.