Tierschützer: Verbreitung von Tierleid im Netz bestrafen

dpa Karlsruhe/Berlin. Die Welttierschutzgesellschaft fordert Strafen für das Verbreiten von Bildern mit Gewalt gegen Tiere in sozialen Netzwerken und setzt dabei auf die neue Bundesregierung. „Insgesamt besteht auf Basis des Koalitionsvertrages Hoffnung auf positive Veränderungen im Tierschutzbereich, wenngleich der Fokus - aus verständlichen Gründen - auf digitalem Hass und Desinformation in Bezug auf Menschen liegt“, erklärte ein Vereinssprecher in Berlin. Aber es gebe auch Regulierungsdefizite beim Tierschutz, so dass Gesetzeslücken in dieser Legislaturperiode angegangen werden sollten.

Ein Hund sitzt in einem Garten und blickt nach oben. Foto: Wolfgang Hoppe/dpa/Symbolbild

Ein Hund sitzt in einem Garten und blickt nach oben. Foto: Wolfgang Hoppe/dpa/Symbolbild

Die Tierschützer streben eine Überarbeitung von Paragraf 131 im Strafgesetzbuch an, so dass auch jemand mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden könnte, der grausame Gewalttätigkeiten gegen Tiere verbreitet. Bislang gilt das nur für Gewalt gegen „Menschen oder menschenähnliche Wesen“.

Zuversichtlich stimmt die Welttierschutzgesellschaft unter anderem, dass SPD, Grüne und FDP einen Bundestierschutzbeauftragten ernennen wollen. Auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz mit Vorgaben für die Plattformbetreiber solle überarbeitet werden. Hier hofft der Verein, dass das Thema Tierschutz dabei berücksichtigt wird.

© dpa-infocom, dpa:220125-99-838082/2

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Erstellt:
25. Januar 2022, 06:33 Uhr

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