Deutschland

Tierschutzbeauftragte fordert Sachkundenachweis für Hundehalter

Wer sich ein Tier anschafft, sollte sich vorher zumindest ein Grundwissen aneignen. Das verlangt Ariane Kari, die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung. Für Katzen hat sie weitere Pläne.

Tierhalter sollen sich künftig verpflichtend über den richtigen Umgang mit Hund und Katze informieren müssen (Symbolfoto).

© picture alliance / dpa Themendienst/Christin Klose

Tierhalter sollen sich künftig verpflichtend über den richtigen Umgang mit Hund und Katze informieren müssen (Symbolfoto).

Von red/KNA

Tierhalter sollen sich künftig verpflichtend über den richtigen Umgang mit Hund und Katze informieren müssen - das fordert die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, Ariane Kari. „Natürlich braucht es für die Haltung von Tieren immer ein bestimmtes Maß an Sachkunde“, sagte Kari der „Augsburger Allgemeinen“ (Mittwoch). „Regelungen für Hundehaltende sind meiner Ansicht nach am drängendsten, weshalb ich mich in meiner Arbeit derzeit auch hierauf konzentriere.“

Grundsätzlich fehle es Tierhaltern oft an Wissen, fügte Kari hinzu. „Sei es, dass Katzenkastration gelebter Tierschutz ist oder wie ich seriöse Hundezüchter von skrupellosen Welpenhändlern unterscheide. Es geht also darum, dass Tierhaltende sich vor der Anschaffung eines Tieres zumindest ein Grundwissen aneignen. Da würde ich bei der Haltung von Hunden anfangen, auch, weil es dort um Gefahrenabwehr geht. Jemand, der sachkundig mit seinem Hund umgeht, reduziert Beißvorfälle.“

Grundsätzliche Kastrationspflicht gesetzlich verankern

Überdies mahnte Kari ein bundesweites Katzenkastrationsgebot an. „Bei verwilderten, kranken Katzen denken viele an das europäische Ausland, wir haben das Problem aber ebenfalls. Wenn wir eine grundsätzliche Kastrationspflicht jetzt gesetzlich verankern, verbessern wir die bisherige Rechtslage deutlich.“

Zum Thema Qualzucht sagte Kari, in dieser Hinsicht brauche es dringend ein Komplettpaket, also auch ein Import- und Haltungsverbot. „Natürlich muss es dabei Ausnahmen für die Tiere geben, die bereits gehalten werden, denn es geht keinesfalls darum, irgendwem seinen geliebten Gefährten wegzunehmen.“ Gleiches gelte zum Beispiel für die Adoption von qualgezüchteten Tieren, die schon heute in Tierheimen säßen. „Aber mit einem Haltungsverbot ist nicht mehr nur der Züchter verantwortlich, sondern auch der private Halter. Denn die Händler beliefern ja eine Nachfrage.“

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Erstellt:
25. September 2024, 10:24 Uhr

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