Trinkwasserquellen im Windparkgebiet Aspach/Oppenweiler

Die Bürgerinitiative „Walderhalt statt Windindustrie“ sieht durch den Bau von Windkraftanlagen die Aspacher Quellen vor dem Ausfall. Das Landratsamt hingegen geht nicht von einer Gefährdung aus.

Vier der acht geplanten Windräder stehen nach aktueller Planung im Wasserschutzgebiet.

Vier der acht geplanten Windräder stehen nach aktueller Planung im Wasserschutzgebiet.

Von Lorena Greppo

Aspach/Oppenweiler. Als bekannt wurde, dass EnBW und Uhl Windkraft bei Aspach und Oppenweiler einen Windpark mit insgesamt acht Anlagen planen, hat sich rasch Widerstand geregt. Seitdem lädt die Bürgerinitiative „Walderhalt statt Windindustrie“ regelmäßig zu Waldbegehungen und Informationsabenden ein, bei denen die negativen Auswirkungen der Windkraftanlagen im Fokus stehen. Vor Kurzem schrieb sie in einer Pressemitteilung, dass sich im Bereich unterhalb der geplanten Windräder Quellen befänden, welche für die Wasserversorgung der Gemeinden relevant seien. Durch die Rodung des Walds für die Stellflächen der Windkraftanlagen und die Bauarbeiten für die Schotterung dieser Flächen sei eine Beeinträchtigung der Wasserzufuhr und der Filtertätigkeit des Waldbodens zu erwarten. Im schlimmsten Fall könnten gar Totalausfälle der Quellen drohen. Doch was ist dran? Wir haben nachgehakt.

Bernhard Bühler, der Bürgermeister der Gemeinde Oppenweiler, kann die Fragen nach den Quellen rasch beantworten: „Die Gemeinde Oppenweiler hat die ersten Quellfassungen weiter im Westen (Schiffrain und Bernhalden).“ Wenn überhaupt seien Quellen der Gemeinde Aspach betroffen. Eine Nachfrage im Aspacher Rathaus ergibt, dass sich in dem geplanten Standortgebiet für die Windkraftanlagen tatsächlich Quellen der Gemeinde befinden. Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff verweist jedoch darauf, dass auch der Aspacher Verwaltung noch keine weitergehenden Informationen vorliegen. Man könne sich folglich erst nach Vorlage der angekündigten Gutachten beziehungsweise des Genehmigungsantrags inhaltlich unter anderem mit diesem Thema befassen.

Vier der acht geplanten Windräder befinden sich im Wasserschutzgebiet

Als untere Wasserbehörde ist das Landratsamt für die Ausweisung der Wasserschutzzonen zuständig und überwacht auch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Auch dort liegt bislang weder ein Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den „Windpark Aspach-Oppenweiler“ noch ein Gutachten vor. „Wir können daher zum jetzigen Zeitpunkt mögliche Auswirkungen dieses Vorhabens nur anhand der allgemein bekannten Angaben und Informationen bewerten“, teilt eine Sprecherin mit. Zugrunde liegt ein hydrogeologisches Gutachten aus dem Jahr 1995.

Demnach befinden sich vier der acht geplanten Windräder im Wasserschutzgebiet „Saufangquelle, Glückwaldquelle, Rohrbrunnen, Wanzenhaubrunnen, Mönchsbrunnen, Haselbrunnen“. „Die betroffenen Quellen werden aktuell vom Zweckverband Nordostwürttemberg zur Gewinnung von Trinkwasser für den Großraum Backnang genutzt“, heißt es weiter.

Der Abstand beträgt mehr als 290 Meter

Auch im Landratsamt ist man sich dessen bewusst, dass beim Bau einer Windkraftanlage ein nicht unerheblicher Eingriff in die Bodenschicht stattfindet, welche das Grundwasser schützend überdeckt. Im Bereich der für die Windräder benötigten Flächen sowie der Rangier- und Montageflächen sei „mit einer erheblichen Minderung der Schutzfunktion des Bodens zu rechnen“, so die Pressesprecherin. Allerdings teilt sie auch mit: „Nach unserem derzeitigem Kenntnisstand beträgt die Entfernung zwischen den einzelnen Windkraftstandorten und den Quellen mehr als 290 Meter. Eine mögliche Gefährdung der Quellen durch Verschütten besteht daher nach unserer Ansicht nicht.“

Die konkreten Auswirkungen und möglichen Beeinträchtigungen könnten allerdings erst bewertet werden, wenn die Antragsunterlagen vorliegen. Das ist noch nicht der Fall. „Sofern erforderlich, werden wir entsprechende Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens formulieren, als Auflagen vorgeben und deren Einhaltung überwachen. Auf diese Weise wird eine mögliche Beeinträchtigung der Quellen vermieden“, führt das Landratsamt aus.

Auf der Projekt-Website der EnBW war die Rede davon, dass bereits im vergangenen Jahr der Genehmigungsantrag hätte gestellt werden sollen. Da dies bislang nicht erfolgt ist, scheint auch die geplante Inbetriebnahme im Jahr 2025 unrealistisch. Dem Landratsamt liegen keine Kenntnisse vor, wann eine Antragsstellung geplant ist. Um eine Genehmigung zu erhalten, ist die Vorlage verschiedener Gutachten erforderlich, üblicherweise zu Lärm, Schattenwurf, Eiswurf/Eisfall, Standsicherheit, Natur- und Artenschutz, Visualisierung/Sichtbarkeitsanalyse, Grundwasserschutz, Entwässerung und Brandschutz. Die Messdaten müssen hingegen nicht vorgelegt werden. Im Landratsamt geht man vielmehr davon aus, dass diese als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis klassifiziert werden.

Website www.enbw.com/erneuerbare-energien/windenergie/windpark-oppenweiler
Neue Windräder zwischen Aichstruter Wasserturm und Burgholz?

Istzustand Seit fast 20 Jahren dreht sich am Aichstruter Wasserturm das erste Windrad im Rems-Murr-Kreis. Errichtet wurde und betrieben wird es durch einige Welzheimer Windkraftpioniere in Eigeninitiative. Die Stadt Welzheim hat durchgängig die Haltung vertreten, dass in diesem Bereich auch zusätzliche Anlagen errichtet werden können.

Initiative Durch den neu gegründeten Verein Bürgerenergie Alfdorf, der sich auf die Fahnen geschrieben hat, die Themen Fotovoltaik und Windkraft voranzutreiben, kam nun die Initiative zustande, eine für Mensch und Natur gut geeignete Fläche für einen Windpark im Raum Alfdorf zu finden.

Möglichkeiten Im Ergebnis einer Flächenanalyse wurde ein Gebiet zwischen Aichstrut und Burgholz identifiziert. Es wird im Westen begrenzt vom bestehenden Windrad und verläuft von dort aus in Richtung Osten. Die Fläche liegt etwa zur Hälfte auf Welzheimer und auf Alfdorfer Markung. Im maximalen Fall könnten vier neue Windräder entstehen.

Austausch Um über die Idee zu informieren und ein Stimmungsbild einzuholen, haben die beiden Gemeinden zusammen mit der Bürgerenergie Alfdorf zu einem Termin eingeladen. Parallel dazu wollen sie kommunalpolitische Meinungs- und Willensbildung betreiben. Wichtig ist den beiden Bürgermeistern nach eigenen Angaben, dass es zwar Aufgeschlossenheit und Offenheit für die Idee gibt, jedoch keine Vorentscheidungen getroffen sind. Im Rahmen der konkreten Annäherung an ein Projekt sei noch eine Vielzahl von Kriterien zu klären. Ein weiteres wichtiges Anliegen sei es, im Fall einer Realisierung des Projekts auch Beteiligungsmöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, damit ein möglichst großer Teil der Wertschöpfung in der Region bleibt.

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Erstellt:
28. Juni 2023, 06:00 Uhr

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