Illegale Jagd in Baden-Württemberg

Trotz saftiger Strafen – Zahl der Wilderer im Südwesten steigt deutlich

2024 hat die Wilderei im Südwesten zugenommen. Welche Regionen besonders viele Fälle von Wilderei verzeichnen und welche Strafen drohen.

Die Dunkelziffer bei der Wilderei ist hoch.

© dpa/Patrick Pleul

Die Dunkelziffer bei der Wilderei ist hoch.

Von red/dpa/lsw

In Baden-Württemberg gibt es mehr Fälle von Jagdwilderei. Nach Angaben des Landeskriminalamtes (LKA) wurden bis Ende November 2024 schon 40 Fälle mehr als im vergleichbaren Zeitraum 2023 bekannt. Die Dunkelziffer ist hoch: Nach der polizeilichen Kriminalstatistik wird nur jeder fünfte Fall aufgeklärt.

Das LKA listet für die Jahre 2022 und 2023 mit je 118 erfassten Fällen von Jagdwilderei zwar gleich viele erfasste Fälle auf. Im Vergleich zu den Vorjahren geht es aber bergauf (2021: 87, 2020: 115, 2019: 79). Häufiger sind die registrierten Fälle von Fischwilderei: 2023 wurden 170 dieser Delikte angezeigt, 2022 waren es 145.

Anwohner melden Knallgeräusche im Wald

Allein im Bereich des Polizeipräsidiums Konstanz wurden 2024 bis Anfang Dezember 21 Fälle von Jagdwilderei registriert. Betroffen waren die Landkreise Schwarzwald-Baar, Rottweil, Tuttlingen und Konstanz. Bürger meldeten auch mehrmals „Knallgeräusche“. 

Die Tiere seien meist fachmännisch mit Jagdmunition erlegt, aber nicht immer mitgenommen worden, so die Polizei. Warum, ist unklar. Die Polizei ruft dazu auf, Beobachtungen zu melden, aber keinesfalls selbst Täter anzusprechen. Es sei davon auszugehen, dass sie bewaffnet seien.

„Wilderer haben hohe kriminelle Energie“

„Wilderer haben eine hohe kriminelle Energie. Hinter diesen Taten können Menschen stehen, die das Wild seines Fleisches wegen für den eigenen Verbrauch wildern, aber auch solche, die ein gewerbliches Interesse haben“, sagt eine Sprecherin des Landesjagdverbandes. Manche wollten sich kostenloses Wildbret verschaffen, andere seien auf Trophäenjagd und wieder andere treibe die bloße Jagdlust, so das Landwirtschaftsministerium.

Wilderer haben es besonders auf Rehe und kleinere Wildschweine abgesehen. „Die lassen sich schnell bergen und bieten viel Wildbret“, sagt die Jagdverbandssprecherin. Und es ist lukrativ: Ein Reh könne bei guter Verarbeitung und Größe 100 bis 200 Euro einbringen. In knapp zwei Dritteln der bekannten Fälle sind nach Angaben des LKA Rehe oder deren Kitze im Visier der Täter. Doch auch Hasen werden getötet und Fische illegal gefangen.

Verbotenes Tun, verbotene Waffen

In knapp einem Drittel der bekannten Fälle setzen Wilderer nach Erkenntnis des LKA Schusswaffen ein. Häufig genutzt werden nach Beobachtung des Ministeriums auch verbotene Fallen oder Schlingen. Oft seien die Täter auch mit moderner Technik wie Schalldämpfern oder Nachtsichtgeräten ausgerüstet. In knapp einem Viertel der bekannten Fälle waren es dem LKA zufolge Hunde, die ein Wildtier rissen oder verletzten.

„Wilderei bedeutet massive Störungen für das Wild“, betont eine Sprecherin des Landesjagdverbandes. So werden teils Schonzeiten ignoriert, die sicherstellen sollen, dass Elterntiere während der Aufzucht ihres Nachwuchses nicht bejagt werden. Dämmerungsaktives Wild kann aufgescheucht und nachtaktiv werden und ein erhöhtes Fluchtverhalten zeigen. Großes Tierleid verursachen Wilderer, wenn sie Tiere nicht sachgemäß jagen oder die Beute tagelang in Fallen verendet.

Saftige Strafen

Das unerlaubte Jagen, Fangen oder Töten von Wildtieren wird im Strafgesetzbuch (Paragraf 292) mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet. In besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßiger oder nächtlicher Wilderei, unerlaubter Jagd in der Schonzeit oder mit Schlingen, kann eine Strafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Fischwilderer können nach Paragraf 293 Strafgesetzbuch mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

Doch nicht nur, wer beim illegalen Erlegen von Wild erwischt wird, ist dran. Auch wer Geweihe, Knochen oder Federn ohne Genehmigung aufsammele oder Unfallwild mitnehme, könne wegen Wilderei belangt werden, so das Ministerium.

„Die Ausübung der Jagd ist zurecht an sehr hohe Standards geknüpft“, betont Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU). Sie verlange eine besondere Verantwortung und Respekt vor dem Geschöpf. Es könne nicht sein, dass man nach Belieben dem Wild nachstelle. Dadurch könnten wichtige Strukturen zum Erhalt von Wildarten empfindlich gestört und zerstört werden.

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Erstellt:
31. Dezember 2024, 10:00 Uhr

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