Türkisches Verfassungsgericht: Yücels U-Haft rechtswidrig

dpa Istanbul.

Erfolg für Deniz Yücel: Das Verfassungsgericht in Ankara hat die einjährige Untersuchungshaft des „Welt“-Reporters in der Türkei für rechtswidrig erklärt. Das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit sowie das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit seien verletzt worden, hieß es in dem Urteil. Yücel erhalte einen Schadenersatz von umgerechnet rund 3800 Euro. Yücel saß zwischen Februar 2017 und Februar 2018 ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri westlich von Istanbul. Der Prozess gegen Yücel wird in seiner Abwesenheit weitergeführt.

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28. Juni 2019, 13:46 Uhr
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