Um Donaueschingen: Maßnahmen gegen Geflügelpest verlängert
dpa/lsw Donaueschingen. Weil die Geflügelpest weiter in der Region Donaueschingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) grassiert, haben die Behörden die Schutzmaßnahmen zunächst bis 14. Februar verlängert. In mehreren Gemeinden in den Landkreisen Schwarzwald-Baar und Tuttlingen muss Hausgeflügel im Stall bleiben. Hintergrund ist nach Angaben vom Donnerstag der Fund eines kranken Mäusebussards mit neurologischen Störungen, bei dem das hochansteckende Geflügelpest-Virus H5N1 nachgewiesen wurde. Das schwerstkranke Tier wurde getötet.
Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Die Krankheit ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich. Seit Mitte Oktober wurden nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts infizierte Vögel unter anderem auch in Rheinland-Pfalz, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg gefunden.
Nach Funden infizierter Schwäne im November bei Donaueschingen und weiterer betroffener Tiere hatten die Landratsämter Schutzmaßnahmen verhängt. Eigentlich hätten diese kommende Woche enden sollen, weil es sei Dezember keine neuen Nachweise der Geflügelpest gab. „Der neue Fund beweist allerdings, dass das Virus weiterhin in der Wildvogelpopulation der Region präsent ist und die Gefahr für Hausgeflügelbestände weiterhin besteht“, erklärte das Amt in Villingen-Schwenningen. Bislang sei aber kein Hausgeflügel infiziert.
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