Klimaschutz: Umwelthilfe verklagt BMW und Mercedes-Benz
dpa München/Stuttgart. Mit einer Klagewelle für Diesel-Fahrverbote in Städten hat sich die Deutsche Umwelthilfe einen Namen gemacht. Jetzt betritt der Verein wieder juristisches Neuland und will Autokonzerne zum Verbrennerausstieg zwingen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will BMW und Mercedes-Benz den Bau von Benzin- und Dieselautos gerichtlich verbieten lassen. Der Verein hat die beiden Autobauer vor den Landgerichten München und Stuttgart verklagt. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte am Dienstag: „BMW und Mercedes-Benz verstoßen durch ihre besonders klimaschädlichen Fahrzeugflotte und vielen SUV-Stadtpanzer gegen das "Grundrecht auf Klimaschutz". Wir werden ein Ende von Diesel- und Benzin-Pkw ab 2030 auf dem Klageweg durchsetzen.“
Der Verein hatte von den Unternehmen mit Frist bis Montag eine Unterlassungserklärung gefordert, die diese erwartungsgemäß ablehnten. Die Daimler-Tochter Mercedes-Benz kündigte an, man werde sich „mit allen juristischen Mitteln verteidigen“. Die Fahrzeugflotte werde 2039 komplett klimaneutral sein - elf Jahre früher als es die EU-Gesetzgebung vorschreibe. „Wir setzen bis zum Ende des Jahrzehnts voll auf elektrisch, wo immer es die Marktbedingungen zulassen“, schrieb das Unternehmen. Die Klage werde man prüfen, sobald sie zugestellt sei.
BMW teilte mit, der CO2-Ausstoß seiner Autos werde nicht nur auf der Straße, sondern von den Rohstoffen über die Produktion bis zur Stilllegung bis 2030 um 40 Prozent verringert. Über den Weg zur Erreichung der Klimaziele entschieden aber die demokratisch legitimierten Parlamente.
Resch zeigte sich optimistisch, dass die Gerichte im kommenden Jahr über die Klagen verhandeln würden. „Über mehr als zehn Jahre hinweg bildeten sie zusammen mit VW ein kriminelles Kartell, das sich zur Profitsteigerung durch den Einsatz klimaschädlicher, minderwertiger Abgasreinigungstechnik abgesprochen und zudem gegen die CO2-Grenzwerte der EU verstoßen hat“, sagte der DUH-Bundesgeschäftsführer. Mit den Klagen werde er sie zur Verringerung ihrer CO2-Emissionen im Einklang mit den Regeln des Pariser Klimaschutzabkommens und den deutschen Gesetzen zwingen.
Eine weitere Klage gegen den Energiekonzern Wintershall Dea sei noch in Vorbereitung, gehe aber zeitnah an das Landesgericht Kassel. Wintershall Dea soll nach dem Wunsch der DUH dazu verurteilt werden, ab 2026 kein Öl- oder Gasfeld mehr zu erschließen.
DUH-Anwalt Remo Klinger verwies auf das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr. Die Richter hatten einen ambitionierteren Klimaschutz angemahnt. Klinger sagte, es gebe ein „ein Grundrecht auf Klimaschutz“, das nicht nur den Staat verpflichte, sondern auch Konzerne, „die für den Ausstoß von mehr CO2 verantwortlich sind als ganze Industriestaaten. Das fordern wir jetzt vor Gericht ein“.
Greenpeace hatte VW Anfang September eine ähnliche Unterlassungsforderung zugeschickt. VW hat demnach aber Zeit bis Ende Oktober, die geforderte Erklärung abzugeben.
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