Auch Stadt im Landkreis Böblingen betroffen

Umwelthilfe verklagt drei Städte in Baden-Württemberg auf Lärmschutz

Immer wieder geht die Deutsche Umwelthilfe gegen Städte vor, weil diese aus Sicht der Organisation Vorschriften nicht einhalten. Nun klagen die Umweltschützer wegen des Lärmschutzes.

Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe: Drei Städte in Baden-Württemberg halten Lärmschutzvorschriften nicht ein (Archivfoto).

© dpa/Marion van der Kraats

Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe: Drei Städte in Baden-Württemberg halten Lärmschutzvorschriften nicht ein (Archivfoto).

Von red/dpa/lsw

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt drei Städte in Baden-Württemberg, weil diese aus Sicht der Organisation nicht genügend für den Lärmschutz tun. Man habe beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) Klagen gegen die Städte Mannheim, Baden-Baden und Sindelfingen eingereicht, teilte die DUH mit. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte den Eingang der Klagen.

Dem Gericht zufolge will die DUH erreichen, dass die Städte ihre Lärmaktionspläne überprüfen und bei Bedarf fortschreiben. Laut DUH müssen die Städte seit Juli 2024 aktuelle Lärmaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Senkung von Lärm vorliegen. Die beklagte Behörden, darunter auch die Stadt Hameln in Niedersachsen und das Regierungspräsidium im hessischen Darmstadt, hätten bislang keine oder keine ausreichenden Pläne vorgelegt, kritisierte die DUH.

Die Organisation hält vor allem Tempo 30 innerorts für eine gute Maßnahme, um Verkehrslärm schnell und deutlich zu reduzieren.

Stadt Mannheim bezieht Stellung

Der Stadt Mannheim sei Lärmschutz sehr wichtig, sagte eine Sprecherin der Stadtverwaltung. Das vorgeschriebene Verfahren für den neuen Lärmaktionsplan laufe bereits. Man strebe an, den Plan zum frühestmöglichen Zeitpunkt Anfang Juli im Gemeinderat beschließen zu lassen. Solange will die DUH ihre Klage aufrechterhalten.

Die Erstellung des Plans habe in den meisten Städten längere Zeit in Anspruch genommen, weil Vorgaben für die Erhebung und Berechnung verändert worden seien, hieß es von der Stadt.

Zum Artikel

Erstellt:
26. Februar 2025, 12:34 Uhr
Aktualisiert:
26. Februar 2025, 14:33 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen