Umzug, wenn die Miete zu hoch ist

Preise an Rems und Murr explodieren – Jobcenter passt Obergrenzen für Hartz-IV-Empfänger an – Gutachten des Landkreises

Ein halbes Jahr hat ein unangemessen wohnender Hartz-IV-Empfänger Zeit, um sich eine neue, billigere Wohnung zu suchen. Danach aber hat er – beziehungsweise die „Bedarfsgemeinschaft“–ein Problem. Dass im Rems-Murr-Kreis die Mieten explodieren und günstiger Wohnraum Mangelware ist, weiß aber auch das Jobcenter. Die Miete darf nun deutlich höher sein.

Wer als Hartz-IV-Empfänger zu teuer wohnt, muss seine Wohnung gegen eine günstigere Unterkunft eintauschen und umziehen. Foto: Imago

© imago/Action Pictures

Wer als Hartz-IV-Empfänger zu teuer wohnt, muss seine Wohnung gegen eine günstigere Unterkunft eintauschen und umziehen. Foto: Imago

WAIBLINGEN. Zum 1. Januar 2018 wurden die Mietobergrenzen nach oben korrigiert. Die Frage bleibt, ab welcher Miete Wohnen für einen Sozialfall nicht mehr angemessen ist. Wie viele Hartz-IV-Empfänger sich mit der Höhe der Miete ihrer Wohnung herumschlagen müssen, wird nicht statistisch erfasst. Genauso wenig wie die Zahl der Härtefälle, bei denen das Jobcenter eine Miete oberhalb der Obergrenzen zahlt, teilt das Jobcenter auf Anfrage mit. Die Anpassung der Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft ermöglicht der Leistungsgewährung seit Anfang 2018 in der Regel eine Anerkennung der Miethöhe ohne Härtefallprüfung. Damit habe sich die Bearbeitung für Mitarbeiter und Kunden vereinfacht und das Prüfungsverfahren beschleunigt, so das Jobcenter.

Welche Miete für einen Sozialhilfeempfänger angemessen ist, ist eine Wissenschaft für sich. Dies zeigt schon der Titel eines Gutachtens, den das Institut für Wohnen und Umwelt für den Landkreis erstellt hat: „Ermittlung von Richtwerten für die Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft und Heizung im Rems-Murr-Kreis. Grundsicherungsrelevante Mietspiegel 2015 – Methodenbericht“. Im Auftrag des Kreissozialamts hatte Dr. Christian von Malottki im Jahr 2015 untersucht, wie viel Miete und welche Heizkosten den Hartz-IV-Empfängern zugebilligt werden können.

Richtwerte aus dem Jahr 2015

sind heute Makulatur

Drei Jahre später waren diese Richtwerte schon Makulatur. Denn die Mieten im Raum Stuttgart und auch im Rems-Murr-Kreis sind geradezu explodiert und liegen um 17 Prozent höher als 2018. Das berichtete von Malottki den Kreisräten im Sozialausschuss über die nun erfolgte Fortschreibung des Gutachtens, die den Landkreis langfristig eine Stange Geld kosten könnte.

Das Problem ist, dass der Gesetzgeber sich darum herumgemogelt hat, was das Existenzminimum beim Wohnen ist. Seither streiten die Gerichte – und die Jobcenter mit ihren Klienten, welche Miete angemessen ist. Zudem unterscheiden sich die Mieten selbst innerhalb des Rems-Murr-Kreises ganz erheblich.

Während im Raum Waiblingen eine 60-Quadratmeter-Wohnung für zwei Personen nicht ganz 790 Euro warm im Monat kosten darf, sind es in Welzheim und Murrhardt deutlich weniger: 590 bis 610 Euro. Das Gutachten hat den Kreis deshalb in sechs Teilräume – Waiblingen, Schorndorf, Winnenden, Backnang, Welzheim und Murrhardt – gegliedert, in denen sich die Mieten erheblich unterscheiden. Doch ist es weder wünschenswert noch zumutbar, Hartz-IV-Empfänger in andere Teilräume zu verfrachten, nur weil dort die Mieten erschwinglicher sind, betonte von Malottki. Denn wo Wohnungen noch günstig sind, sind meist die Arbeitsplätze rar. Der Wohnungsmarkt im Rems-Murr-Kreis unterscheidet sich von den elf anderen Landkreisen in Deutschland, die das Offenbacher Institut für Wohnen und Umwelt ebenfalls untersucht hat. Mit 44 Prozent ist die Mietwohnungsquote für einen „suburbanen Kreis“ gering. Ein großer Teil der Mietwohnungen wurde erst in den Achtziger- und Neunzigerjahren gebaut, sodass wirklich günstiger Wohnraum knapp ist. Die rund 5000 Sozialwohnungen der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen reichen bei weitem nicht für die rund 11000 Bedarfsgemeinschaften aus; die Familien sind auf den freien Wohnungsmarkt angewiesen.

Ein weiteres Problem ist: Familien- und Wohnungsgrößen passen nicht zusammen. Die Ein- und Zweipersonenhaushalte, das größte Klientel des Jobcenters, suchen kleine, preisgünstige Wohnungen. Auf dem Markt sind aber eher große Wohnungen mit drei und mehr Zimmern. Wenn überhaupt. Als „angemessen“ gelten höchstens 45 Quadratmeter für einen Einpersonenhaushalt. Für jede weitere Person in einer Bedarfsgemeinschaft kommen 15 Quadratmeter hinzu.

Das Jobcenter begrüßt die Anpassung der Angemessenheitsgrenzen, sagt Gabriele Bellviure, stellvertretende Leiterin des Jobcenters Rems-Murr. Tatsache sei, „dass es unseren Kunden weiterhin schwerfällt, bei der derzeitigen Marktsituation überhaupt Wohnraum zu finden. Klagen darüber hören wir beinahe täglich“. Es gibt eben zu wenig preisgünstige Wohnungen. Streit um die Kosten der Unterkunft gebe es selten, so das Jobcenter. Die meisten Widersprüche werden eingelegt, weil das Jobcenter den Antrag wegen fehlender Unterlagen abgelehnt hat, dem mit nachgereichten Unterlagen abgeholfen werden kann.

Die finanziellen Folgen der neuen Mietobergrenzen für den Landkreis Rems-Murr halten sich zumindest kurzfristig im Rahmen, heißt es in der Vorlage für die Kreisräte. Denn die meisten Empfänger von HartzIV oder Grundsicherung haben alte Verträge mit noch günstigen Mieten.

Billige Miete im Altbau,

aber Heizkosten gehen nach oben

Das 2013 in Auftrag gegebene Gutachten für Mietobergrenzen verfolgte auch eine umweltpolitische Komponente. Der pure Blick auf die Kaltmiete birgt nämlich Risiken. Mit dem Umzug in eine billige Altbauwohnung steigen oft die Heizkosten. Für den Landkreis wäre dies ein Nullsummenspiel. Eine Verrechnung zwischen Heizkosten und Kosten der Unterkunft wirkt sich positiv aus. So wird eine energetische Sanierung erleichtert, ohne dass die Kaltmiete anschließend unangemessen wird, der Anreiz zum umweltbewussten Verhalten erhöht sich, und es wird vermieden, dass sich Gettos bilden, heißt es im Gutachten.

Das Jobcenter betreut rund 13000 erwerbsfähige und fast 5300 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in nahezu 10000 Bedarfsgemeinschaften im Rems-Murr-Kreis. Von diesen waren 4100 arbeitslos. Bei Hartz-IV-Empfängern trägt der Bund gut die Hälfte der Kosten der Unterkunft; bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zahlt der Landkreis die gesamten Kosten ebenso wie bei der Anschlussunterbringung für Asylberechtigte.

Umzug, wenn die Miete zu hoch ist

Zum Artikel

Erstellt:
25. Mai 2018, 16:26 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen