Untersagte Fusion

Unikliniken Mannheim/Heidelberg gehen gegen Kartellamt vor

Das Land und die Stadt Mannheim wollen die dortige Uniklinik durch einen Verbund mit dem Standort Heidelberg sichern. Doch das Kartellamt hat das untersagt. Nun dürfte der Fall vor Gericht landen.

Die Zukunft der Uniklinik Mannheim ist weiter ungewiss.

© dpa/Uwe Anspach

Die Zukunft der Uniklinik Mannheim ist weiter ungewiss.

Von red/dpa/lsw

In der Debatte um eine Fusion der Unikliniken Mannheim und Heidelberg wollen die Krankenhäuser gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts vor Gericht ziehen. Das Kartellamt hatte den Zusammenschluss untersagt. 

Die Universitätskliniken und ihre Rechtsanwälte hätten beschlossen, Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzureichen, teilte eine Sprecherin des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg mit. Da das Kartellamt in Nordrhein-Westfalen sitzt, ist das Düsseldorfer Gericht zuständig.

Universitätsklinikum in Mannheim macht hohe Verluste

Die Beschwerde müsse bis zum 26. August eingereicht werden. Eine Begründung könne binnen eines Monats nachgeliefert werden. „Die Argumente in dieser Begründung werden auf der detaillierten Analyse des 230 Seiten langen Untersagungsbeschlusses beruhen“, erklärte die Sprecherin. Diese Analyse durch die Kliniken und ihre Rechtsberater laufe noch. 

Das Land Baden-Württemberg ist Träger der Uniklinik Heidelberg, die Stadt Mannheim Trägerin der örtlichen Universitätsklinik. Beide Seiten streben einen Klinik-Verbund an, um den hochdefizitären Standort Mannheim zu erhalten. Auch darüber hinaus versprechen sie sich Vorzüge, etwa im Bereich Forschung und der Gesundheitsversorgung in der Region.

Nach einem monatelangen Prüfverfahren hatte das Kartellamt jedoch Ende Juli mitgeteilt, dass die zu erwartenden Nachteile eines solchen Verbundes vor allem für Patientinnen und Patienten die möglichen Vorteile überwiegen. So hieß es, dass der Qualitätswettbewerb zwischen Kliniken schrumpfen und in manchen Fachbereichen gänzlich wegfallen würde.

Das Land setzt auf eine sogenannte Ministererlaubnis des Bundeswirtschaftsministeriums. Aber auch der Rechtsweg gegen die Entscheidung der Kartellwächter ist möglich.  

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Erstellt:
20. August 2024, 06:54 Uhr

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