CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Union lehnt Neuregelung der Abtreibungsgesetzgebung ab
Die Abtreibungsgesetzgebung gerät wieder in die Diskussion. Ein weitreichender Entwurf, die Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch zu streichen stößt auf Widerstand aus der Union. Sie sieht die Menschenwürde in Gefahr.
Von red/KNA
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt den Vorstoß zur Neuregelung der Abtreibungsgesetzgebung ab. Die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, Silvia Breher, sagte der Katholischen-Nachrichten Agentur (KNA) am Donnerstagabend, dass der vorliegende Entwurf „weder dem Schutz der betroffenen Frauen noch dem Schutz des ungeborenen Lebens gerecht“ werde.
Zuvor hatten 26 Verbände einen Reformvorschlag für eine liberalere Handhabung der Abtreibung vorgestellt. In dem selbst erarbeiteten Gesetzentwurf plädieren sie dafür, dass der entsprechende Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird. Ein Abbruch soll demnach bis zur 22. Woche möglich sein, wenn es die Schwangere verlangt. Zudem soll es keine Beratungspflicht, sondern einen Rechtsanspruch auf Beratung geben. Des Weiteren sollen die Kosten für einen Abbruch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, was bislang nur in Ausnahmefällen möglich ist.
Abtreibungen laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig
Breher kritisierte gegenüber der KNA, dass der Entwurf die Menschenwürde des ungeborenen Lebens in Frage stelle. Das Bundesverfassungsgericht habe in dieser Frage bereits klar entschieden. Zugleich habe der Staat in seiner Schutzpflicht für das ungeborene Leben „ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art zu ergreifen, die dazu führen, dass ein angemessener und als solcher wirksame Schutz erreicht“ werde. Diese verfassungsrechtliche Realität blende dieser Gesetzentwurf vollkommen aus.
Die geforderten Abschaffung der Beratungspflicht vor einer straffreien Abtreibung wäre aus Sicht der CDU-Politikerin zudem eine deutliche Verschlechterung für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Die Beratung sei ein Gewinn für die Betroffenen, sie biete einen Raum, um unabhängig von einer möglichen Beeinflussung durch Dritte über ihre Sorgen und Ängste zu sprechen.
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hatte im April Empfehlungen für eine Liberalisierung der Abtreibung vorgelegt. SPD und Grüne haben sich für eine solche Reform ausgesprochen, Teile der FDP, Union und AfD sind dagegen.