Medienbericht

Union und SPD bei Gewalt gegen Frauen wohl für elektronische Fußfessel

Laut einem Bericht im „Spiegel“ planen Union und SPD, die Hürden für Fußfesseln bei Gewalt gegen Frauen zu senken. Dabei soll es um Wiederholungstäter gehen.

Eine Fußfessel – Union und SPD haben sich offenbar über dieses Instrument Gedanken gemacht.

© dpa/Julian Stratenschulte

Eine Fußfessel – Union und SPD haben sich offenbar über dieses Instrument Gedanken gemacht.

Von red/AFP

Union und SPD wollen nach „Spiegel“-Informationen den Schutz von Frauen vor erneuter Gewalt mittels der elektronischen Fußfessel verbessern. Wie das Nachrichtenmagazin am Freitag unter Berufung auf den bisherigen Stand der Koalitionsverhandlungen berichtete, sollen Gerichte künftig anordnen können, dass verurteilte Täter ein solches Überwachungsgerät tragen müssen. Unterschreiten sie dann einen zuvor festgelegten Mindestabstand zu ihrem früheren Opfer, sollen die Betroffenen per Tracker gewarnt werden.

Dem Bericht zufolge einigten sich Union und SPD auf das sogenannte spanische Modell. In dem Land kommen die GPS-gestützten Geräte seit 2009 zum Einsatz. Wird der von einem Richter oder einer Richterin festgelegte Mindestabstand unterschritten, löst das System Alarm bei der Polizei und den betroffenen Frauen aus.

Es brauche eine „konsequente Strafverfolgung, auch Fußfesseln für Täter, und mehr Prävention an Schulen, im Elternhaus und in der Gesellschaft“, zitierte der „Spiegel“ Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU). Die geschäftsführende Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach sich demnach für „mehr Härte gegen die Täter“ aus. Gewalt gegen Frauen müsse „besonders im Fokus der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz der Länder“ stehen. Zudem müssten Fußfesseln „endlich flächendeckend“ kommen.

Grüne: Fußfessel kein Allheilmittel

Die Grünen-Politikerin Ulle Schauws sagte hingegen, die Fußfessel könne „kein Allheilmittel sein“. Es müsse auch mehr aufgeklärt werden, „über Geschlechterstereotype und toxische Männlichkeit“.

Bereits Ende vergangenen Jahres hatte das Bundesjustizministerium geplante Änderungen des sogenannten Gewaltschutzgesetzes vorgelegt, das bereits seit 2002 in Kraft ist. Danach sollte bereits damit die Möglichkeit eingeführt werden, Tätern „in schweren Fällen“ eine elektronische Fußfessel anzulegen. Im Januar wurde eine Formulierungshilfe auf den Weg gebracht, die dann aber im mittlerweile abgewählten Bundestag keine Mehrheit mehr fand.

Bundestag und Bundesrat stimmten aber Ende Januar beziehungsweise Mitte Februar dem sogenannten Gewalthilfegesetz zu, das Frauen besser schützen soll. Es sieht für Opfer geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor, der ab 2030 gelten soll. Bis dahin soll mit finanzieller Unterstützung durch den Bund das Hilfesystem bedarfsgerecht ausgebaut werden.

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Erstellt:
4. April 2025, 15:00 Uhr

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