Unter Männern
Ausstellung - Vier Frauen kämpften für gleiche Rechte der Geschlechter. Das Haus der Katholischen Kirche stellt diese „Mütter des Grundgesetzes“ vor.
Sollten Männer und Frauen gleichberechtigt sein? Für die Herren, die 1949 beisammensaßen, um das Grundgesetz auf den Weg zu bringen, war klar, dass Frauen natürlich nicht die gleichen Rechte genießen sollten wie sie selbst. Dass der Artikel 3 Absatz 2, der beiden Geschlechtern gleiche Rechte einräumt, dann doch ins Grundgesetz aufgenommen wurde, ist vier Frauen zu verdanken: Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Ohne ihr Engagement hätte es den Artikel in dieser Form nicht gegeben. Das Haus der Katholischen Kirche Stuttgart nimmt das Jubiläum zu hundert Jahren Frauenwahlrecht zum Anlass für die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“. Die Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 war die erste Wahl, an der Frauen in Deutschland teilnehmen durften. Dreißig Jahre später waren Frauen allerdings immer noch nicht selbstverständlich Teil des politischen Lebens. Im Parlamentarischen Rat, der das Grundgesetz beschloss, saßen vier Frauen – mit 61 Männern. Zur Eröffnung der Ausstellung spricht die Bonner Kirchenhistorikerin Regina Illemann über die katholische Frauenbewegung zwischen Kirche, Emanzipation und Demokratie./ADR -