Unternehmen darf nicht mit Kunstwort „Milck“ werben

dpa Stuttgart. Ein Start-up darf vorerst nicht mehr mit dem Kunstwort „Milck“ für seine aus Hanfsamen hergestellten Alternativprodukte für Milch werben. Das entschied das Stuttgarter Landgericht am Donnerstag. Die Werbung sei wettbewerbswidrig und verstoße gegen den absoluten Bezeichnungsschutz für Milchprodukte der EU. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (Az: 11 O 501/21)

Das Wort „hemp milk“ steht auf der Verpackung einer pflanzlichen Milchalternative aus Hanfsamen. Foto: Marijan Murat/dpa

Das Wort „hemp milk“ steht auf der Verpackung einer pflanzlichen Milchalternative aus Hanfsamen. Foto: Marijan Murat/dpa

Die 11. Zivilkammer gab damit einer Klage der Wettbewerbszentrale statt, einer unabhängigen Institution der deutschen Wirtschaft, die vom Stuttgarter Unternehmen The Hempany verlangte, auf der Webseite Werbung für „Milckprodukte“, „hemp milck“ oder „Pflanzenmilck“ zu unterlassen. Das Start-up ist laut Gericht hingegen der Auffassung, dass nur die Bezeichnung „Milch“ geschützt sei. „Milck“ sei eine Fantasiebezeichnung, die keine Entsprechung in einer europäischen Sprache habe. Der Verbraucher werde darüber aufgeklärt, dass es sich nicht um ein Milchprodukt handele.

Die entsprechende EU-Regelung garantiere einerseits den Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte unverfälschte Wettbewerbsbedingungen, erklärte das Gericht. Andererseits garantiere diese den Verbrauchern einen gleichmäßigen Qualitätsstandard der Produkte. Zugleich würden Verbraucher vor Verwechslungen in Bezug auf die Zusammensetzung der Produkte geschützt.

Ferner dürften innerhalb der EU nur Produkte tierischen Ursprungs als „Milch“ oder „Milcherzeugnis“ bezeichnet werden. Die EU-Verordnung untersage es, bei nicht-tierischen Erzeugnissen den Eindruck zu erwecken, dass es sich um ein Milcherzeugnis handele. Bei der Produktbezeichnung „Milck“ sei dies aber der Fall.

Der Geschäftsführer des Start-ups, Dave Tjok, äußerte sich über die Gerichtsentscheidung enttäuscht. „Wir hätten uns eine Würdigung des neuen Verbraucherverständnisses gewünscht.“ Das Unternehmen werde sich die Begründung des Gerichts genau ansehen und dann über eine Berufung entscheiden. „Unserer Meinung nach wurde unsere Marke "Milck" komplett außerhalb des Kontexts betrachtet. Es steht nicht allein – es steht im Zusammenhang mit "Wir melken Hanfsamen statt Kühe", "Vegan" oder eben "Hanfsamen Drink".“

© dpa-infocom, dpa:220210-99-68761/3

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Erstellt:
10. Februar 2022, 17:41 Uhr

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