Urlauber scheitert mit Eilantrag gegen Corona-Verordnung

dpa/lsw Mannheim. Die neuen coronabedingten Einschränkungen stoßen nicht bei allen auf Verständnis. Von der neuen Corona-Verordnung Betroffene wehren sich dagegen vor Gericht. Eine erste Entscheidung ist jetzt gefallen.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

In einer ersten juristischen Entscheidung zur jüngsten Corona-Verordnung hat ein Reisender wegen eines stornierten Urlaubs in Heidelberg eine Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg kassiert. Die Kammer lehnte den Eilantrag des Mannes nach Angaben von Donnerstag ab. Er hatte nach den Appellen der Bundesregierung für einen Verzicht auf Auslandsreisen extra ein Hotelzimmer in der Neckarstadt gebucht, um eine Woche in Heidelberg zu verbringen. Das Verbot für touristische Übernachtungen nach der Corona-Verordnung habe ihm den Urlaub zunichtegemacht, hatte er argumentiert.

Der Mann habe zwar Nachteile erlitten, weil er auf den geplanten Urlaub verzichten und auch nicht umplanen konnte, erklärte der 1. Senat des VGH. Jedoch komme den gravierenden Folgen für Leib und Leben vieler vom Coronavirus Betroffener und der damit verbundenen Erhaltung der Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems ein größeres Gewicht zu. Der Beschluss ist unanfechtbar (1 S 3405/20).

Offen ließ das Gericht aber, ob ähnliche Corona-Auflagen, für die es keine rein infektionsschutzrechtlichen Gründe gibt, von der Regierung als Verordnungsgeber oder nur vom Landtag als parlamentarischem Gesetzgeber beschlossen werden dürfen. Ob das Beherbergungsverbot für privat Reisende daher den Anforderungen des Grundgesetzes und des sogenannten Parlamentsvorbehalts genüge, sei daher offen.

Die Mannheimer Richter werden auch über Eilanträge von rund 30 weiteren Verfahren gegen die neuen Regelungen im Kampf gegen das Coronavirus entscheiden. Seit Montag mussten etwa Gaststätten dicht machen, Hochschulen ganz auf Digital-Lehre umstellen sowie Museen, Kinos und Theater schließen.

Der Unmut über die Einschränkungen zeigt sich an der hohen Zahl der Antragsteller. Deren Spektrum reicht vom Berufsmusiker über ein Bordell bis zum Hotelgast. Angefochten werden die Vorgaben auch von Hotels, Spielhallen, Restaurants, Fitnessstudios, Kosmetikstudios, einem Tattoostudio, einer Tanzschule, einer Wettannahmestelle und von Privatpersonen.

Auch die vorhergehende Corona-Verordnung hatte aufsehenerregende Entscheidungen des VGH ausgelöst. So kippten die Richter Mitte Oktober das Beherbergungsverbot für Hotels und Pensionen. Dieses galt damals für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden.

Diese Woche haben auch in anderen Bundesländern Gerichte über Eilanträge gegen Maßnahmen des Teil-Lockdowns entschieden. Am Donnerstag lehnte etwa das Oberverwaltungsgericht in Greifswald zwei Eilanträge von Urlaubern ab, die über den 5. November 2020 hinaus in ihren gemieteten Ferienobjekten in Mecklenburg-Vorpommern bleiben wollten.

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Erstellt:
5. November 2020, 16:50 Uhr

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