Urteil im Paketbomben-Prozess rechtskräftig
dpa/lsw Heidelberg. Nach dem Freispruch für einen Rentner im Prozess um explosive Postsendungen an Lebensmittelfirmen ist das Urteil rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg teilte am Freitag mit, sie werde keine Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts (Aktenzeichen: 1 KLs 400 Js 3757/21) von vor einer Woche einlegen. Die Anklagebehörde hatte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren für den 67-Jährigen gefordert, unter anderem wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung. Die Richter sahen aber keine hinreichenden Beweise für die Schuld des Mannes, der mehr als 200 Tage in Untersuchungshaft verbracht hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Die „Rhein-Neckar-Zeitung“ berichtete, dass die Anwälte des Mannes seine Entschädigung für die U-Haft auf 16.000 Euro beziffern. Allerdings muss er auch 1800 Euro Geldstrafe für das unerlaubte Verwahren von Munition in seinem Haus zahlen. Diese Munition spielte aber in dem Prozess keine Rolle.
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