Urteil im Streit um Kunstwort „Milck“ erwartet
dpa Stuttgart. Ist „Milck“ eine Fantasiebezeichnung, mit der frei geworben werden kann? Darum geht es bei einem schon länger schwelenden Rechtsstreit in Stuttgart. Nun hat ein Gericht das Wort.
Im Rechtsstreit um das Kunstwort „Milck“ dürfte am Donnerstag (16.00 Uhr) ein Urteil des Stuttgarter Landgerichts fallen. Die Wettbewerbszentrale, eine unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft, verlangt seit längerem von dem Stuttgarter Start-up The Hempany, auf der Internetseite Werbung für „Milckprodukte“, „hemp milck“ oder „Pflanzenmilck“ zu unterlassen. Die Alternativprodukte werden aus Hanfsamen hergestellt.
Der Begriff „Milck“ klinge zu sehr nach Milch und verstoße somit gegen die EU-Kennzeichnungsschutz-Verordnung, monierte die Wettbewerbszentrale. Sie tritt gegen den unlauteren Wettbewerb auf.
Das Start-up ist laut Gericht hingegen der Auffassung, dass nur die Bezeichnung „Milch“ geschützt sei. „Milck“ sei eine Fantasiebezeichnung, die keine Entsprechung in einer europäischen Sprache habe. Der Verbraucher werde darüber aufgeklärt, dass es sich nicht um ein Milchprodukt handele.
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