Mehr als vier Jahre Haft für Ex-Gerichtsmitarbeiter

dpa/lsw Rottweil. Ein ungewöhnlicher Prozess ging zu Ende: Ein Geschäftsstellenbeamter des Landgerichts Rottweil soll sich laut Anklage durch unberechtigte Zahlungsanordnungen persönlich bereichert haben. Seine frühere Arbeitsstätte sprach das Urteil.

„Amtsgericht Landgericht“ steht über dem Eingang des Gebäudes, in dem sich das Landgericht befindet.). Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

„Amtsgericht Landgericht“ steht über dem Eingang des Gebäudes, in dem sich das Landgericht befindet.). Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Ein Ex-Mitarbeiter des Landgerichts Rottweil ist am Dienstag von eben diesem Gericht wegen schwerer Untreue zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Der 61-Jährige hatte aus Sicht des Gerichts über einen Zeitraum von fünf Jahren in 117 Fällen Zahlungen auf Konten veranlasst, auf die er Zugriff hatte. Dabei sei ein Schaden von 331.703 Euro entstanden, der beglichen werden müsse. Der heute 61 Jahre alte Beamte soll das Geld für eigene Zwecke verwendet haben.

Der Mann ordnete laut Gericht unberechtigte Auszahlungen an und verbuchte sie daraufhin von den Überweisungen der Landesoberkasse für sich. Dazu nutzte er unter anderem Konten seiner Ehefrau und einer Cousine. Nur der Angeklagte hatte Zugriff auf diese Konten. Die beiden Frauen standen nicht als Angeklagte vor Gericht. Dennoch ging das Gericht davon aus, dass sie wussten, was vor sich ging - und sich deswegen der Beihilfe schuldig gemacht haben.

Gegen die Ehefrau wurde deswegen die Einziehung eines Betrags in Höhe von 177.252 Euro angeordnet - gegen die Cousine in Höhe von rund 6033 Euro, wie der Gerichtssprecher sagte. Die Differenz zur gesamten Schadenssumme müsse der Angeklagte begleichen. Außerdem seien Vermögenswerte - wie das gemeinsame Haus der Eheleute - gesichert worden und könnten verwertet werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert. Der Verteidiger hat eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als vier Jahren beantragt.

© dpa-infocom, dpa:211220-99-457078/3

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Erstellt:
21. Dezember 2021, 01:56 Uhr

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