Urteil wegen Gewaltorgie: Staatsanwaltschaft revidiert
dpa/lsw Mannheim. Es war eine grausame Tat: Ein Mann tritt und schlägt einen anderen fast zu Tode - und das knapp eine halbe Stunde lang. Das Landgericht Mannheim bleibt in seinem Urteil deutlich unter den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft. Die will das so nicht stehen lassen.

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang eines Gerichts zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Die Staatsanwaltschaft Mannheim geht gegen das Urteil gegen einen Mann in Revision, der bei einem Streit seinen Widersacher mit rund 200 Schlägen und Tritten lebensgefährlich verletzt haben soll. Als Begründung gab ein Sprecher der Anklagebehörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur an, dass das Landgericht Mannheim nur den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung als erfüllt betrachtet und den Angeklagten zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte auch einen versuchten Mord gesehen und auf elf Jahre Freiheitsentzug plädiert.
Das Landgericht hatte den 34-Jährigen Ende Januar außerdem zu einer Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 8000 Euro verurteilt. Sein Opfer wurde durch einen intensivmedizinischen Eingriff gerettet.
Der Angeklagte soll Anfang Juni 2021 in einem bereits geschlossenen Mannheimer Café möglicherweise wegen einer Geldforderung in Streit mit dem Wirt geraten sein. Dabei soll er den 43-Jährigen, dem er 150 Euro geschuldet haben soll, zunächst mit einem Tritt gegen den Kopf zu Fall gebracht haben. Anschließend hat er laut Anklage den wehrlos am Boden liegenden Mann mit bedingtem Tötungsvorsatz weiter misshandelt. Wegen einer laufenden Videokamera ließ sich rekonstruieren, dass der Mann den Wirt in 28 Minuten etwa 200 Mal geschlagen und getreten hatte. Der aus Deutschland geflohene Mann wurde Mitte Juni 2021 in der Schweiz festgenommen.
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