US-Drohnenangriffe: Berlin muss prüfen
US-Basis in Ramstein im Fokus – Teilerfolg für Kläger aus Jemen
Münster (epd). Im Streit über die Verantwortung Deutschlands für US-Drohnenangriffe haben die Kläger aus dem Jemen einen Teilerfolg erzielt.
Werden von den USA Daten der US-Basis Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze genutzt, muss die Bundesrepublik prüfen, ob sie im Einklang mit dem Völkerrecht stehen, so das Oberverwaltungsgericht Münster in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Deutschland müsse gegenüber den USA auf der Einhaltung des Völkerrechts bestehen. Ein generelles Verbot der Nutzung der US-Basis Ramstein für solche Drohneneinsätze lehnte das Gericht ab.
In der Berufungsverhandlung ging es um die Klage einer Familie aus der Region Hadramaut im Osten des Jemen. Beim Beschuss mit US-Raketen am 29. August 2012 waren ihren Angaben zufolge ein Onkel und ein Schwager getötet worden. Nach Ansicht der Kläger dient eine Satellitenrelaisstation in Ramstein dafür, die Daten für die Drohnenangriffe im Jemen und anderen Ländern in die USA zu übermitteln. Von dort würden die Drohnen gesteuert.
Deutschland habe seine Schutzpflicht für das Leben der Kläger nicht ausreichend erfüllt, erklärten die Richter. Es gebe gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die USA bewaffnete Einsätze im Jemen durchführten, die zumindest zum Teil gegen das Völkerrecht verstießen. So bleibe unklar, ob sich die Angriffe auf zulässige militärische Ziele beschränkten. Dem Gericht lägen Informationen vor, die die zentrale Rolle der Satellitenrelaisstation in Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze im Jemen belegten. Bewaffnete Drohnen seien nicht vom Völkerrecht untersagt, so das Gericht. Angriffe dürften sich aber nur gegen Kämpfer der am Konflikt beteiligten Gruppen richten.