VdK plädiert für Impflicht für Mitarbeiter von Testzentren
dpa/lsw Stuttgart. Der Sozialverband VdK hat sich für eine Ausweitung der Impfpflicht für das Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen ausgesprochen. Landeschef Hans-Josef Hotz sagte am Freitag in Stuttgart, auch Corona-Testzentren müssten mit einbezogen werden. „Hier herrscht ein reger Publikumsverkehr und viele Menschen kommen tagtäglich zusammen. Deswegen ist es nicht nachvollziehbar, warum für das Personal von Testzentren keine Impfpflicht besteht.“
Regelmäßige Schnelltests seien in dieser Pandemie ein notwendiges Instrument für den Eigen- und Fremdschutz. Gerade deshalb sollte beim Testen auch auf den Schutz der getesteten Personen geachtet werden.
Das von Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn Nachweise nicht vorgelegt werden. Diese können dann die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen. Unter Kommunen, Betreibern und den Ländern gibt es Bedenken wegen der Umsetzbarkeit.
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