EU-Gerichtshof entscheidet

Vegane Wurst darf weiterhin „Wurst“ heißen

Es geht um die Wurst – und zwar wortwörtlich. Der Europäische Gerichtshof entschied Anfang Oktober, dass vegane Lebensmittel weiterhin den Namen Wurst, Schnitzel und Co. tragen dürfen.

Darf vorerst weiterhin so heißen: die Weißwurst in vegan.

© IMAGO/Michael Bihlmayer

Darf vorerst weiterhin so heißen: die Weißwurst in vegan.

Von Isabelle Vees

Pflanzliche Produkte dürfen weiterhin wie ihre fleischlichen Pendants genannt werden, so hat der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 4. Oktober entschieden. Drei vegan-vegetarischen Verbände sowie der Fleischersatzprodukthersteller „Beyond Meat“ hatten sich gegen ein in Frankreich beschlossenes Dekret gewandt. Denn dort wurde bereits 2021 ein Gesetz erlassen, welches festlegt, dass pflanzliche Produkte keine mit Fleisch assoziierten Bezeichnungen wie „Wurst“ oder „Steak“ tragen dürfen.

Die Kläger waren der Meinung, darin einen Verstoß gegen EU-Vorschriften zu sehen, und reichten beim französischen Staatsrat eine Klage auf Nichtigerklärung ein. Da das Gericht Zweifel an der Vereinbarkeit mit der Lebensmittelinformationsverordnung hatte, legte es dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Entscheidung vor.

Keine geschützte Bezeichnung

Der Europäische Gerichtshof schaltete sich Anfang Oktober ein und entschied, dass EU-Mitgliedsstaaten nicht verhindern können, dass vegetarische und vegane Produkte Bezeichnungen tragen, die traditionell mit Fleisch assoziiert werden. Dies gilt, sofern die Inhaltsstoffe des Produkts klar gekennzeichnet sind und die Bezeichnung nicht irreführend ist. Solange es keine verbindlichen Bezeichnungen für pflanzliche Lebensmittel gibt, dürfen Hersteller übliche oder beschreibende Bezeichnungen für ihre Produkte verwenden, so der EuGH.

Der „Veggie-Burger“ oder die „vegane Wurst“ dürfen in den EU-Mitgliedsstaaten also weiterhin so genannt werden. Um diese Begriffe zu verbieten, müssten die einzelnen Mitgliedsstaaten rechtlich verbindliche Bezeichnungen festlegen, die definieren, was etwa eine Wurst oder ein Filet ist. Die Möglichkeit einer solchen Regelung schließt der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil jedoch nicht aus.

Anderes gilt für die Milch

Einen vergleichbaren Fall gab es im Jahr 2017, als vor dem EU-Gericht diskutiert wurde, ob pflanzliche Erzeugnisse, etwa aus Soja oder Hafer, die Bezeichnung „Milch“ tragen dürfen.

Der Unterschied zum Fleisch: Milch ist ein geschützter Begriff und darf nur verwendet werden, wenn es sich um Produkte aus den Eutern von Tieren handelt. Damals entschied der EuGH, dass nur Produkte, die Milch enthalten, Bezeichnungen wie Milch, Butter oder Joghurt tragen dürfen.

Pflanzliche Alternativen werden seither in den europäischen Regalen als „Getränke“ gekennzeichnet.

Zum Artikel

Erstellt:
16. Oktober 2024, 14:31 Uhr
Aktualisiert:
16. Oktober 2024, 14:39 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen