Verbraucherschützer und Volksbank streiten vor Gericht

dpa/lsw Stuttgart. Eine Volksbank hofft, dass ihre Kunden auf eine rückwirkende Erstattung von Kontogebühren verzichten und droht andernfalls mit Kündigung. Ein Kontoinhaber will da nicht mitspielen.

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Im Rechtsstreit um eine angedrohte Konto-Kündigung stehen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Volksbank Welzheim nun vor Gericht. In dem komplizierten Fall geht es auch um die rückwirkende Erstattung von Kontogebühren. Beide Seiten trafen am Dienstag bei der Verhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht aufeinander.

Die Bank aus dem Rems-Murr-Kreis hatte rund 7000 Kunden angeboten, ihr Girokonto zum monatlichen Preis von fünf Euro weiterzuführen, wie der Anwalt der Volksbank vor Gericht sagte. Dafür sollten die Kunden auf die Rückerstattung von zuvor erhobenen Gebühren verzichten. Andernfalls drohe eine Kündigung des Kontos.

Der von der Verbraucherzentrale begonnene Rechtsstreit folgt einem wichtigen Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH). Dieser hatte im April 2021 entschieden, dass die bisherige Gebührenerhöhungspraxis von Banken nicht rechtens ist. Nach Ansicht der Richter sind Änderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam, wenn sie nur aufgrund einer stillschweigenden Zustimmung wirksam werden. Ein Kunde muss also bei einer Gebührenerhöhung aktiv Ja sagen, damit sie rechtens ist. Viele Banken führten nach dem Urteil neue Gebührenmodelle ein. Einige Kreditinstitute boten den Kunden an, auf eine Rückerstattung zu verzichten und dafür die bisherige Kontogebühr beizubehalten.

Ein Kunde der Welzheimer Volksbank wollte die drohende Kündigung seines Kontos nicht hinnehmen und wandte sich an die Verbraucherschützer. Die Volksbank müsste laut ihrem Verteidiger nach dem BGH-Urteil insgesamt 630 000 Euro an erhobenen Gebühren zurückzahlen. Die Verzichtsforderung sei klar formuliert und das Angebot sehr günstig, argumentierte der Anwalt.

Der Anwalt der Klägerseite bezeichnete den Brief an die Kunden als „irreführend“. Weiter sagte er: „Ihre Partei hat das Schreiben so formuliert, dass so viele Verbraucher wie möglich auf die Erstattung verzichten.“

Das Landgericht will am 15. Februar über den Fall entscheiden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nach eigenen Angaben Unterlassungsklagen gegen drei weitere Banken im Südwesten wegen ähnlicher Fälle eingereicht.

© dpa-infocom, dpa:220118-99-756678/4

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Erstellt:
18. Januar 2022, 16:14 Uhr

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