E-Zigaretten

Verbraucherzentrale kritisiert illegalen Verkauf an Jugendliche

Es gibt sie in vielen bunten Farben und mit einer ganzen Palette an Aromen: E-Zigaretten sind voll im Trend. Es achten aber nicht alle Verkäufer auf gesetzliche Vorgaben, monieren Verbraucherschützer.

E-Zigaretten dürfen nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Verkäufer im Internet tun es trotzdem, moniert die Verbraucherzentrale. (Symbolbild)

© IMAGO/Addictive Stock/IMAGO/Antonio Ovejero

E-Zigaretten dürfen nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Verkäufer im Internet tun es trotzdem, moniert die Verbraucherzentrale. (Symbolbild)

Von reb/epd/dpa

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mangelt es beim Verkauf von E-Zigaretten im Internet immer wieder am Jugendschutz. Man beobachte seit längerem mehrere unseriöse Shops, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hielten, teilte die Verbraucherzentrale in Stuttgart mit. Offiziell sei der Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren verboten, viele Anbieter kontrollierten aber nicht, wer die Produkte tatsächlich kaufe. „Teils fand weder beim Aufrufen der Website noch bei der Bestellung eine Alterskontrolle statt“, sagte Heike Silber von der Verbraucherzentrale.

Das Tabakerzeugnisgesetz verbiete es, für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter zu werben. Erlaubt seien nur Informationen und Angaben, die für den Verkauf notwendig sind. Mit Formulierungen wie „Stilvolles Dampfvergnügen mit Eleganz, Leistung und Vielfalt“ missachteten die Anbieter diese Vorgaben bewusst.

Behörden sollen Rechtsverstöße häufiger ahnden

Einweg-Zigaretten, die Nikotin enthalten, dürften höchstens mit einem Volumen von 2 Millilitern verkauft werden. Teilweise böten Shops jedoch Einweg-Vapes mit 18 Milliliter-Behältern an. „Diese Produkte sind bei uns überhaupt nicht zugelassen und somit illegal“, sagt Silber, die Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist.

Laut Verbraucherzentrale sind manche Firmen nicht registriert und nicht erreichbar: Sie habe Rechtsverstöße abgemahnt, doch die Unternehmen wechselten häufig ihre Firmenadresse oder die Identität des Eigentümers. „Somit ist es manchmal kaum möglich, herauszufinden, wer hinter einem Shop steckt“, sagt Silber. Eine Gewerbeanmeldung liege oft auch nicht vor, Abmahnungen und Urteile könnten nicht zugestellt werden.

Die gesetzlichen Regelungen zu E-Zigaretten, so die Verbraucherzentrale, seien klar und eindeutig. Die Behörden seien in der Pflicht, die Einhaltung der Gesetze besser und häufiger zu kontrollieren.

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Erstellt:
18. November 2024, 12:19 Uhr

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