Öffentlicher Dienst

Verdi: Wie lange geht die Schlichtung?

Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst beginnt die Schlichtung. Doch wie lange dauert das Verfahren – und was passiert in dieser Zeit?

Streiks sind in den nächsten Tagen vom Tisch im öffentlichen Dienst.

© Kittyfly / shutterstock.com

Streiks sind in den nächsten Tagen vom Tisch im öffentlichen Dienst.

Von Redaktion

Laut der Schlichtungsvereinbarung zwischen Bund, den kommunalen Arbeitgeberverbänden (VKA) und der Gewerkschaft ver.di soll die Schlichtung zügig erfolgen. Spätestens eine Woche nach Beginn der Beratungen muss die Schlichtungskommission eine Einigungsempfehlung vorlegen. In der laufenden Tarifrunde 2025 ist der Start der Schlichtung auf die Woche ab dem 25. März gefallen – somit wird mit einer Empfehlung bis spätestens Anfang April gerechnet. Bereits für den 5. April ist eine erneute Verhandlungsrunde angesetzt, in der über die Vorschläge aus der Schlichtung diskutiert werden soll.

Was passiert während der Schlichtung?

Während der Schlichtung gilt eine Friedenspflicht – das bedeutet: Streiks und andere Arbeitskampfmaßnahmen sind in dieser Zeit nicht erlaubt. Die Gespräche finden an einem geheimen Ort und unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Schlichtungskommission besteht aus jeweils zwölf Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgeberseite sowie zwei Schlichtern. In dieser Runde sind dies Roland Koch (CDU) für die Arbeitgeber und Hans-Henning Lühr (SPD) für die Gewerkschaften. Den Vorsitz mit Stimmrecht übernimmt in diesem Jahr Roland Koch.

Ziel ist es, in kurzer Zeit einen tragfähigen Kompromissvorschlag zu erarbeiten. Die Einigungsempfehlung ist rechtlich nicht bindend, bildet aber die Grundlage für weitere Verhandlungen. Wird der Vorschlag von einer Seite abgelehnt, könnte es zu Urabstimmungen und Streiks kommen – wie zuletzt 1992.

Warum wurde die Schlichtung angerufen?

Trotz intensiver Warnstreiks und drei Verhandlungsrunden konnte keine Einigung erzielt werden. Verdi fordert acht Prozent mehr Lohn, mindestens aber 350 Euro monatlich zusätzlich sowie drei freie Tage. Die Arbeitgeberseite hatte zuletzt ein Angebot mit einem Gesamtvolumen von 5,5 Prozent vorgelegt – aus Sicht der Gewerkschaften zu wenig. Auch eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte sowie auf Versorgungsempfängerinnen und -empfänger blieb bisher offen.

Wie geht es weiter?

Sollte die Schlichtungskommission bis Anfang April eine Einigungsempfehlung abgeben, wird diese in der nächsten Verhandlungsrunde am 5. April zur Diskussion stehen. Gelingt eine Einigung, könnte ein Tarifabschluss unmittelbar folgen. Wird der Vorschlag abgelehnt, stehen weitere Eskalationsstufen im Raum – bis hin zu einem bundesweiten Arbeitskampf.

Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.

Zum Artikel

Erstellt:
25. März 2025, 14:14 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen