Waldbesetzer Samuel Bosch

Verfahren gegen Aktivisten aus Ravensburg eingestellt

Am Montag ist Samuel Bosch verhaftet worden, dann ließ das Amtsgericht Augsburg das Verfahren gegen ihn fallen. Er saß zwei Wochen im Jugendarrest.

Samuel Bosch besetzt seit Februar 2021 ein Waldstück in der Nähe von Ravensburg.

© /Judith A. Sägesser

Samuel Bosch besetzt seit Februar 2021 ein Waldstück in der Nähe von Ravensburg.

Von Judith A. Sägesser

Die Verfassungsklage eines Klimaaktivisten aus dem Kreis Ravensburg hatte aus dessen Sicht Erfolg. Am Montag, 11. November, hat das Amtsgericht Augsburg das Strafverfahren gegen den 21-jährigen Samuel Bosch eingestellt. Bekannt geworden ist er vor allem durch ein Camp im Altdorfer Wald; seit Februar 2021 versucht er dort mit anderen durch Besetzung zu verhindern, dass eine Kiesgrube erweitert wird.

Bosch beteiligt sich aber auch an anderen Aktionen. So hatte er im Oktober 2022 mit anderen am Augsburger Fronhof, dem Sitz der Regierung von Schwaben, ein Banner entrollt. Darauf war zu lesen: „Lohwald-Rodung genehmigen trotz laufender Gerichtsverfahren? Frech!“ Sie prangerten damit die Erweiterung eines Stahlwerks in einem Bannwald an und stellten Korruption in den Raum.

Samuel Bosch wurde wegen übler Nachrede gegen Personen des politischen Lebens sowie Hausfriedensbruchs verurteilt und musste im März 2024 für drei Wochen in den Jugendarrest nach Göppingen. Nach zwei Wochen kam er frei, weil der Widerspruch, den er beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hatte, erfolgreich war. Der Fall wurde daraufhin erneut aufgerollt.

Amtsgericht: Bosch verzichtet auf Schadenersatz

Bei der Verhandlung am 11. November ist das Verfahren nun eingestellt worden; Bosch hat dem Gericht zufolge auf Schadenersatz verzichtet. Am Montagmorgen war der 21-Jährige zunächst festgenommen worden. Laut einer Sprecherin des Amtsgerichts Augsburg habe er bei der Hauptverhandlung am 31. Oktober unentschuldigt gefehlt; durch die Festnahme habe man den Verhandlungstermin sicherstellen wollen.

Bosch selbst gibt an, ein ärztliches Attest für den 31. Oktober gehabt zu haben. Nach Angaben der Gerichtssprecherin sei dieses aber zu spät gekommen und habe zudem nicht die Verhandlungsunfähigkeit belegt.

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Erstellt:
12. November 2024, 14:56 Uhr

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