Verfahren im AfD-Erpressungsfall aufgehoben
dpa/lsw Heilbronn. Das anstehende Verfahren wegen versuchter Erpressung im AfD-Kreisverband Heilbronn wurde aufgehoben. Das teilte ein Sprecher des Amtsgerichts Heilbronn der Deutschen Presse-Agentur am späten Mittwochabend mit. Weil er die AfD-Landtagsabgeordnete Carola Wolle erpresst haben soll, sollte sich eigentlich ein ehemaliges AfD-Mitglied des Kreisverbands Heilbronn am Donnerstag vor Gericht verantworten.
Das Amtsgericht Heilbronn hatte gegen den Mann zuvor auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen versuchter Erpressung bereits eine Geldstrafe von 2700 Euro festgesetzt. Dagegen hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt, weshalb am Donnerstag mündlich verhandelt werden sollte. Nun habe der Angeklagte den Einspruch wieder zurückgenommen, weshalb die Geldstrafe rechtskräftig sei, teilte der Richter mit.
Der Angeklagte, geboren 1968, soll Wolle vergangenes Jahr angeboten haben, für 10.000 Euro eine Unterschrift für die Bestätigung ihrer Aufstellung als Kandidatin für die Landtagswahl 2021 zu leisten. Zuvor habe sich der Mann hartnäckig geweigert, das knappe Wahlergebnis mit seiner erforderlichen Unterschrift zu bestätigen. Die Abgeordnete Wolle ging nach Angaben des Gerichts zum Schein auf das Angebot ein, alarmierte die Kriminalpolizei und traf sich mit dem Mann im November 2020 zur Geldübergabe in Räumen des Kreisverbands. Nach Übergabe des Geldes in einem Kuvert leistete der Mann seine Unterschrift - dann griffen die Beamten ein.
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