Prozess in Karlsruhe

Verfassungsgericht mit Fäkalien und Stein beworfen - Strafe

Die Tat ist unappetitlich. Nur einen Tag später spricht ein Gericht ein Urteil. Der Angeklagte soll auch am Kanzleramt und am Innenministerium auffällig geworden sein. Er hat dafür eine Erklärung.

Ein 48-Jähriger muss Strafe zahlen, nachdem er Fäkalien und einen Stein auf das Bundesverfassungsgericht warf (Symbolfoto).

© picture alliance / David Ebener/dpa/David-Wolfgang Ebener

Ein 48-Jähriger muss Strafe zahlen, nachdem er Fäkalien und einen Stein auf das Bundesverfassungsgericht warf (Symbolfoto).

Von red/dpa

Weil er Fäkalien und einen Stein auf das Bundesverfassungsgericht geworfen hat, muss ein 48-Jähriger eine Geldstrafe von 2.400 Euro zahlen. Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte den geständigen Angeklagten in einem besonders beschleunigten Verfahren wegen Sachbeschädigung zu 80 Tagessätzen à 30 Euro, wie eine Sprecherin mitteilte. Damit gilt der Mann nicht als vorbestraft. 

Das Urteil sei rechtskräftig, teilte die Sprecherin mit. In Berlin werden dem Mann Taten am Bundeskanzleramt und Bundesinnenministerium zur Last gelegt. 

Ähnliche Straftaten gegen das Bundeskanzleramt verübt

In dem Prozess in Karlsruhe ging es nur um den Vorfall von Montagnachmittag. „Noch im Gespräch mit den Bundespolizeibeamten holte der Angeklagte eine mit einem Stein gefüllte Plastiktüte hervor und warf diese unvermittelt gegen die Scheibe der Pforte des Bundesverfassungsgerichts“, hieß es. Der Stein sei mit Plastik ummantelt gewesen, in dem sich Fäkalien befanden. Durch den Wurf seien Lamellen eines Sonnenschutzrollos verbogen sowie eine Sicherheitsverglasung in Form von Kratzern beschädigt worden. 

„Der Angeklagte ist in jüngster Zeit mehrfach mit ähnlichen Delikten in Erscheinung getreten, unter anderem vor kurzem mit einer ähnlichen Attacke gegen das Bundeskanzleramt“, teilte das Gericht mit. Am Freitag soll er am Innenministerium, am Sonntag am Bundeskanzleramt aufgefallen sein. Der Mann habe auch diese Taten eingeräumt und gesagt, er habe Aufmerksamkeit für eine von ihm betriebene Verfassungsbeschwerde erregen wollen.

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Erstellt:
14. Januar 2025, 17:58 Uhr

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