Vergewaltiger bereut Straftat gegen Ehefrau
Vor dem Stuttgarter Landgericht gesteht ein 48-Jährige Angeklagter zu Prozessbeginn die Vergewaltigung seiner Frau.
Von Heike Rommel
Kaisersbach/Stuttgart. Gleich am ersten Prozesstag vor dem Stuttgarter Landgericht gesteht der 48-jährige Angeklagte die Vergewaltigung seiner Ehefrau in der Kaisersbacher Familienwohnung. Die 34-Jährige, die Mutter von drei gemeinsamen Söhnen ist, hat sich vor Kurzem von ihm scheiden lassen. Vor Gericht war sie erleichtert, dass sie mithilfe des Zeugnisverweigerungsrechts nicht noch einmal schildern musste, was ihr in Sachen häuslicher Gewalt passiert war.
Ob es sich um ein glaubhaftes oder um ein prozesstaktisches Geständnis handelt, überprüft die achte Strafkammer noch unter Vorsitz von Richter Ulrich Thormälen mit Kriminalbeamten und Ärzten im Zeugenstand. Der Angeklagte befindet sich seit etwa viereinhalb Monaten in U-Haft. Oberstaatsanwältin Marina Schmidt legte ihn Folgendes zur Last: Nach bereits etwa dreiwöchig andauernden Ehestreitigkeiten soll er am 13. Juli dieses Jahres, als die Ehefrau bereits im Kinderzimmer übernachtete, zum Verbrecher geworden sein. Als die Frau nach Hause kam, verfolgte der aus Kuwait stammende Mann sie ins Badezimmer und drohte ihr, sie nach Syrien zurückzubringen, wo er sie hergeholt habe, wenn sie nicht jeden Tag mit ihm schlafe. Mit dem Hinweis, dass der Geschlechtsverkehr zu den Pflichten einer Ehefrau gehöre, zerrte der Mann so lange an ihrer Kleidung bis ein Kleidungsstück zerriss, damit er sie vergewaltigen konnte. Der 34-jährigen Frau, die sich von Anfang an wehrte, gelang es, dem Mann das Mobiltelefon aus der Hand zu schlagen, mit dem dieser bereits sechs Bildaufnahmen gemacht hatte. Dabei fiel die Frau mit dem Kopf auf die Toilettenschüssel. Sie konnte jedoch aus dem Badezimmer flüchten und die Polizei verständigen.
Schon seit Wochen habe es Probleme in der Ehe gegeben
Das bekam der Mann mit, worauf laut Anklageschrift die Drohungen weitergingen. Er schlitze ihr das Gesicht auf, wenn sie ihn bei der Polizei anzeigt, versuchte der Mann seine schwere Straftat unter dem Deckel zu halten. Ein ärztliches Attest bescheinigte Hautabschürfungen an den Knien, Kratzer am Rücken und eine blutende Wunde.
Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen mit dem Mobiltelefon: Auf eine Verurteilung für all diese Straftatbestände muss sich der Kaisersbacher, vertreten durch den Verteidiger Thomas Raich, nun gefasst machen.
Der Verteidiger erklärte, sein Mandant räume alle Tatvorwürfe aus der Anklage in vollem Umfang ein. Eheprobleme seien über mehrere Wochen gegangen und hätten sich aufgeschaukelt. Der Mann habe einen „großen Fehler“ gemacht und gewusst, dass er eine „gute Frau“ hat. Die Wertvorstellungen der islamischen Religion unterschieden sich für den Angeklagten noch zu sehr von den deutschen. Der seit neun Jahren in Deutschland lebende Angeklagte ließ von einem vereidigten Arabischdolmetscher übersetzen: „Ich bin mit allen Menschen gut ausgekommen und das mit meiner Frau war der einzige Fehler. Mit seiner nun geschiedenen Frau habe er eine „Dummheit“ begangen und es tue ihm sehr leid. „Ich muss ehrlich sagen“, sagte der Angeklagte, „dass ich eine sehr gute Frau habe.“ Seine Söhne, 11, 13 und 15 Jahre alt, seien in einem Alter, in dem sie den Vater dringend bräuchten. Bis der Familiennachzug geregelt werden konnte, war die Frau alleine mit den Kindern in Syrien. Durch die Befragung der Kammer stellte sich heraus, dass die Frau es war, die in Deutschland zuerst eine Festanstellung bei einer Firma gefunden hat, wo dank ihr dann auch ihr Mann unterkam. Nach der Hochzeit im Jahr 2007 habe er als ehemaliger Inhaber einer eigenen Metzgerei in Syrien in einer Fleischfabrik bei Sigmaringen gearbeitet. Diese Fabrik habe er jedoch verlassen, als seine Aufenthaltserlaubnis gekommen sei. Bei Restaurants, die ihn als Koch gebraucht hätten, sei keine Vollzeitanstellung drin gewesen.
Die Mutter befindet sich nun in ärztlicher Betreuung
Der älteste Sohn des nun geschiedenen Elternpaars lebt nicht mehr in Kaisersbach, sondern in einer Wohngruppe der Jugendhilfe. Grund dafür sei eine Freundin gewesen, erklärt der Vater dem Gericht. Die Mutter der Kinder, als Nebenklägerin zugelassen, sagte in Stuttgart nur so viel, dass sie sich in ärztlicher Betreuung befinde und stabil bleiben müsse. Für ihre Kinder und für ihre Arbeit.