Deutsch-Schweizer-Grenze
Verstoß gegen Waffengesetz – Zoll beschlagnahmt Schlagringmesser
Der Zoll entdeckt bei der Kontrolle eines Kleintransporterfahrers an der Deutsch-Schweizer-Grenze einen Schlagring mit eingebautem Springmesser. Der Fahrer muss die Waffe abgeben.
Von Philip Kearney
Zollbeamte haben an der Deutsch-Schweizer-Grenze einen Schlagring mit eingebautem Springmesser beschlagnahmt. Wie das Hauptzollamt Singen mitteilt, entdeckten die Zollbeamten das Schlagringmesser bei der Kontrolle des Gepäcks eines Kleintransporterfahrers, der einen Sportwagen im Wert von etwa 400.000 Euro in die Schweiz bringen wollte. Der Fahrer erklärte demnach, dass er die Waffe zur Selbstverteidigung mitführte.
„Das sichergestellte sogenannte Grabenmesser kombiniert zwei Waffen. Einerseits den Schlagring, andererseits das Messer, dessen über 8,5 Zentimeter lange Klinge per Knopfdruck aus dem Griffstück herausspringt,“ erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts.
Verstoß gegen Waffengesetz könnte Nachspiel haben
Das Problem: Sowohl diese Art Springmesser als auch der Schlagring sind nach dem Waffengesetz in Deutschland verboten. Gegen den Fahrer wurde deswegen ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eröffnet.
Nachdem er die Waffe dem Zoll überreicht hatte, konnte der Mann seine Fahrt nach Angaben des Zolls fortsetzen. Das weitere Vorgehen obliegt der zuständigen Staatsanwaltschaft in Konstanz.