Verwaltungsgericht Freiburg bestätigt längere Sperrzeit
dpa/lsw Freiburg. Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts in Freiburg ist eine Verlängerung der Sperrzeit dazu geeignet, die Corona-Pandemie zu bekämpfen. Die Richter lehnten Eilanträge zweier Gastronomen gegen die geltende Allgemeinverfügung im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald und in Freiburg ab. Die Gastronomen aus Freiburg und Müllheim hatten dagegen geklagt, dass der Betrieb von Gaststätten zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr im Landkreis und in Freiburg untersagt ist.
Die Verwaltungsrichter bestätigten mit dem Urteil die Verlängerung der Sperrzeit, die das Gesundheitsamt für den Landkreis und für die Stadt Freiburg am 21. Oktober beschlossen hatte. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, trägt dieser Schritt zu einer Reduzierung der Kontakte bei, was wiederum Gelegenheiten zur Übertragung des Virus einschränke.
Die Gastronomen hatten den Sinn der verlängerten Sperrstunde infrage gestellt, da die Regelung zu einer Verlagerung hin zu privaten Feiern führe. Das Gericht widersprach und argumentierte, dass auch private Feiern von mehr als zehn Personen nach der Corona-Verordnung des Landes verboten sind. Außerdem könne nicht zwangsläufig davon ausgegangen werden, dass Gäste von Kneipen und Lokalen nach Beginn der Sperrstunde in privaten Räumen weiter feiern. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig.