Verzweifelt: Schausteller fordern finanzielle Hilfen

dpa/lsw Stuttgart. Nach der angekündigten weiteren Corona-Zwangspause für die wenigen noch geöffneten Weihnachtsmärkte fordern die baden-württembergischen Schausteller finanzielle Hilfen, um durch den Winter zu kommen. Die meisten Weihnachtsmärkte seien erst kurz vor Beginn oder sogar während der offenen Phase abgesagt worden. „Die Vorlaufkosten müssen wir wieder reinholen, außerdem geht es um entgangene Erträge“, sagte der Chef des Schaustellerverbands im Südwesten, Mark Roschmann, am Dienstag in Stuttgart. „Zum Teil waren die Fritteusen schon gefüllt und der Glühwein stand bereit. Da sind tonnenweise Lebensmittel und Material im Müll gelandet.“

Besucher eines Weihnachtsmarktes stehen an einem Verkaufsstand für Christbaumschmuck. Foto: Moritz Frankenberg/dpa/Symbolbild

Besucher eines Weihnachtsmarktes stehen an einem Verkaufsstand für Christbaumschmuck. Foto: Moritz Frankenberg/dpa/Symbolbild

Der Stuttgarter Weihnachtsmarkt war erst zwei Tage vor Beginn aus Angst vor den steigenden Ansteckungszahlen abgesagt worden. Zuletzt waren unter anderem auch die Märkte in Freiburg und Pforzheim vorzeitig beendet worden.

Roschmann betonte, die Branche finanziere das weitgehend veranstaltungsfreie erste Quartal eines Jahres mit den Erträgen aus den Weihnachtsmärkten. „Deshalb brauchen wir entweder einen 100-prozentigen Ausgleich in Höhe des Umsatzes aus der Vergleichszeit 2019 oder finanzielle Hilfen analog zu den November- und Dezember-Hilfen des vergangenen Jahres“, sagte er.

Zuvor hatte auch der Präsident des Landesverbands Schausteller und Marktkaufleute (LSM) Baden-Württemberg, Werner Burgmeier, Mittel und Hilfen von Bund, Land und Kommunen gefordert. Allerdings ist unklar, wer solche zusätzlichen Hilfsgelder zahlen könnte.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am Dienstag angesichts der sich zuspitzenden Corona-Lage eine scharfe Einschränkung öffentlicher Veranstaltungen angekündigt. Das betreffe auch Weihnachtsmärkte. Die neue Verordnung soll in den kommenden Tagen in Kraft treten.

© dpa-infocom, dpa:211130-99-201459/4

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Erstellt:
30. November 2021, 14:55 Uhr

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