Viele Corona-Tests müssen nun bezahlt werden

dpa/lsw Stuttgart. Corona-Tests haben Deutschland in den vergangenen Monaten durch die Pandemie gebracht und die eine oder andere Lockerung möglich gemacht. Der Staat hat die Kosten für die sogenannten Bürgertests übernommen. Damit ist jetzt Schluss. Es gibt aber Ausnahmen.

Ein Abstrich für das Testverfahren auf das Coronavirus. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Ein Abstrich für das Testverfahren auf das Coronavirus. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Wer einen offiziellen Corona-Testnachweis braucht, muss dafür in vielen Fällen ab sofort das Portemonnaie zücken. Bis auf Ausnahmen übernimmt der Bund nicht mehr die Kosten. Erwartet wird, dass manche Anbieter ihre Testzentren schließen, weil sich der Betrieb nicht mehr lohnt. Wer bleibt, kann den Preis selbst festlegen. Zwischen 15 und 25 Euro je Antigen-Schnelltest dürfte der liegen. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) hatte vergangene Woche nochmal appelliert: „Lassen Sie sich impfen, das ist der einzige langfristige Weg aus der Pandemie.“

Ausnahmen gibt es für bestimmte Personengruppen wie Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Ihnen werden weiter kostenlose Tests angeboten. Bis Jahresende stellt das Land Schulen kostenlose Tests für Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Auch in Kliniken und Pflegeheimen bleiben Tests kostenlos, weil die Bewohner und Patienten auf soziale Kontakte angewiesen seien. Firmen müssen ihren Beschäftigten ebenfalls kostenlose Tests anbieten.

Auch lokale Ausnahmen sind möglich: So hat das Präsidium des Kreisverbands Tübingen des Deutschen Roten Kreuzes unter Führung von Lisa Federle entschieden, weiter der Bürgerschaft bis auf weiteres kostenlose Antigen-Schnelltests anzubieten. Der Verband finanziert die Tests den Angaben nach mit vorhandenen zweckgebundenen Spenden.

Begründet wird der Wegfall der flächendeckend kostenlosen Testangebote damit, dass inzwischen jede Bürgerin und jeder Bürger über zwölf Jahren in Deutschland geimpft werden kann. Impfstoff steht ausreichend zur Verfügung. Dass Tests weiter nötig bleiben, liegt an den sogenannten 3G-Regeln, die vielerorts etwa als Einlassbedingung gelten. Das heißt, nur von einer Covid-Erkrankung Genesene, gegen das Virus Geimpfte oder eben Getestete mit einem gültigen Nachweis, dass sie nicht infiziert sind, sind zugelassen.

© dpa-infocom, dpa:211011-99-552757/2

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Erstellt:
11. Oktober 2021, 06:01 Uhr

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