Dortmund

Vier Festnahmen nach „Aktenzeichen XY“ - auch Polizei-Azubi

Wenige Monate vor seiner Ausbildung als Kommissar soll ein junger Dortmunder noch an einem schweren Verbrechen beteiligt gewesen sein. Der Polizeipräsident zieht Konsequenzen.

Die Polizei erhielt nach der Sendung Hinweise. (Symbolbild)

© dpa/Sina Schuldt

Die Polizei erhielt nach der Sendung Hinweise. (Symbolbild)

Von red/dpa

Nachdem ein junger Tatverdächtiger sich infolge der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ wegen schweren Raubes gestellt hat, ist der Polizei unter anderem auch ein Kommissaranwärter ins Netz gegangen. Die Ermittler fahndeten bereits seit Juni 2023 nach mehreren Tatverdächtigen, die bei einem rabiaten Raub auf einem Dortmunder Parkplatz einen damals 28-Jährigen aus Niedersachsen schwer verletzt haben sollen.

Der Fall war am vergangenen Mittwoch in der ZDF-Sendung mit Bildern aus einer Überwachungskamera bundesweit vorgestellt worden. Vermutlich aufgrund des Fahndungsdrucks habe sich am Donnerstagabend ein 18-Jähriger aus Schwerte auf einer Polizeiwache gestellt, teilten die Dortmunder Polizei und Staatsanwaltschaft mit.

Weitere Ermittlungen hätten schließlich zu drei weiteren, ebenfalls 18 Jahre alten Tatverdächtigen aus Dortmund geführt. Einer von ihnen sei Kommissaranwärter bei der Polizei NRW und habe seine Ausbildung knapp drei Monate nach der Tat begonnen. 

„Eines ist klar: Straftäter haben bei der Polizei nichts zu suchen“, unterstrich Polizeipräsident Gregor Lange. Bis zur vollständigen Aufklärung sei der Tatverdächtige der Dienstgeschäfte enthoben. 

Vorwurf des schweren Raubs

Die vier Tatverdächtigen sollten noch am Abend dem Haftrichter vorgeführt werden. Der Vorwurf gegen den Kommissaranwärter und zwei weitere Tatverdächtige lautet auf schweren Raub. Dem vierten Tatverdächtigen wird versuchter Mord vorgeworfen. Zur Tatzeit waren zwei Verdächtige den Angaben zufolge noch 17 Jahre alt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dortmund stellte das Amtsgericht Dortmund demnach bei den vier Tatverdächtigen Untersuchungshaftbefehle aus - drei davon wurden gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der Verdächtige, dem versuchter Mord vorgeworfen wird, muss in Untersuchungshaft.

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Erstellt:
14. Februar 2025, 20:28 Uhr

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