Volksverhetzende Wahlplakate bei Synagoge bleiben unbestraft
dpa/lsw Karlsruhe/Pforzheim. Wegen volksverhetzenden Wahlplakaten der Partei Die Rechte nahe der Synagoge in Pforzheim wird niemand gerichtlich zur Verantwortung gezogen. Es habe kein konkreter Täter ermittelt werden können, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am Mittwoch mit (Az.: 1 Ws 189/21). Gegen den Beschluss gebe es kein Rechtsmittel. Der Vorstandsvorsitzende der Jüdischen Gemeinde Pforzheim hatte beantragt, dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Parteivorsitzenden erhebt oder zu weiteren Ermittlungen verpflichtet wird.
Hintergrund sind zwei Wahlplakate aus dem Jahr 2019, die an einem Laternenmast etwa 110 Meter von der Synagoge entfernt angebracht worden waren. Sie trugen die Aufschriften „Zionismus stoppen: Israel ist unser Unglück! Schluss damit!“ sowie „Wir hängen nicht nur Plakate!“. Das OLG wertete das als eine Ankündigung der Selbstjustiz und hatte 2020 Ermittlungen angeordnet. Davon hatte die Staatsanwaltschaft zunächst abgesehen.
Die Behörde stellte die Ermittlungen im vergangenen Mai aber mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Das OLG bestätigte diese Entscheidung nun. Um eine Tat strafrechtlich ahnden zu können, sei eine nachweisbare individuelle Verantwortlichkeit zwingend notwendig.
„Zwar liegt es nahe, dass die beschuldigten Tatverdächtigen aufgrund ihrer Stellung als Parteivorsitzende an den Entscheidungen zur Gestaltung und Verbreitung der in Pforzheim angebrachten Plakate mitgewirkt haben“, teilte das OLG mit. „Hinreichend konkrete Beteiligungsbeiträge konnten aber nicht ermittelt werden.“
Dennoch bestätigte das Gericht noch einmal, dass die Plakate den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllten. Auch wenn die Plakate nicht unmittelbar vor der Synagoge angebracht wurden.
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