Vorbehalte gegen Windkraftanlagen in Althütte
Ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Althütte, ein zweites in unmittelbarer Nähe. Der Gemeinderat spricht sich gegen den Bau solcher Anlagen aus.
Von Annette Hohnerlein
Althütte. Windkraftanlagen und Kinder des Waldkindergartens im gleichen Gebiet, das passt nicht zusammen. So sieht man es im Althütter Rathaus und dieser Meinung sind auch die meisten Gemeinderäte. Und es gibt noch weitere Einwände gegen den Bau von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet.
Konkret ging es in der jüngsten Gemeinderatssitzung um zwei Gebiete: Das Gebiet mit der Bezeichnung RM16 umfasst eine dreieckige Fläche nördlich von Althütte im Gebiet Ochsenhau. Die Fläche RM14 liegt zwar nicht auf dem Gemeindegebiet, aber unmittelbar angrenzend in einem Waldgebiet nördlich von Fautspach.
In der Vorlage zur Sitzung werden verschiedene Aspekte genannt, die als problematisch angesehen werden. So sei das Waldgebiet Ochsenhau der Hauptlieferant für die Eigenwasserversorgung der Gemeinde. Die ausgewiesene Fläche liege zudem im Landschaftsschutz- und teilweise im Naturschutzgebiet und werde besonders an den Wochenenden von Erholungssuchenden genutzt. Der Waldkindergarten sei in diesem Gebiet unterwegs, was ebenfalls zu erheblichen Konflikten führen könne. Außerdem sei auf den angrenzenden Freiflächen der Rotmilan zu Hause, der durch die Anlagen gefährdet werden könne. Und letztlich sei auch nicht auszuschließen, dass der geforderte Abstand von 800 Metern zu bebautem Gebiet beim Ortsteil Waldenweiler nicht eingehalten werden könne.
Es gibt Argumente für und gegen den Bau
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Aufgrund dieser Bedenken beantragte die Verwaltung, den Verband Region Stuttgart zu bitten, die Standorte RM-14 und RM-16 nicht weiterzuverfolgen.
Gemeinderat Steffen Klauss von der Freien Wählervereinigung (FWV) erkundigte sich, ob für mögliche Windkraftanlagen im Ochsenhau Flächen gerodet werden müssten. „Es sind Industrieanlagen“, führte Bürgermeister Reinhold Sczuka aus. „Für den Standort und die Zuwege muss Wald gerodet werden. Nach dem Bau wird wieder aufgeforstet, aber er verändert sich schon.“ Dieser Ansicht war auch Matthias Schaal von der Bürgerliste: „Die Waldwege, die zu Straßen ausgebaut werden, bleiben für die Wartung und Reparatur der Anlagen“, sagte er. Karl-Heinz Schäufele (FWV) wies auf die Quellen im Ochsenhau hin und vermutete, dass schon allein deshalb dort keine Windkraftanlagen genehmigt würden.
Thomas Kuntz von der Bürgerliste sprach die gefährdeten Tierarten Fledermaus und Rotmilan an, zugleich vertrat er aber auch die Meinung: „Es wird sich nicht jede Gemeinde aus dem Staub machen können. Wir können und dürfen uns so einer Anlage auf Dauer nicht verschließen.“ Das sah auch Gabriele Gabel vom Forum Althütte 2000 so: „Wir sind auch Teil der Energiewende. Wenn die Gemeinden landauf landab sagen: Bei uns nicht, dann wird man nicht genug Flächen finden.“ Sie wies auf Stellungnahmen der Naturschutzverbände BUND und Nabu hin, die besagen, dass Windkraftanlagen auch in Verbreitungsgebieten von Rotmilanen sinnvoll sein können. Rudi Beck von der FWV wollte wissen, wie interessant der Ochsenhau unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sei. Diese Einschätzung müsse ein möglicher Investor treffen, so die Auskunft Sczukas. Er gehe aber davon aus, dass mindestens drei Anlagen pro Standort gebaut werden müssten, damit sich ein solches Projekt rechnet. Wenn die Gemeinde ihre Stellungnahme abgegeben hat (siehe Infotext), habe sie keine Steuerungsmöglichkeit mehr, erklärte der Bürgermeister. Speziell die möglichen Konflikte mit dem Waldkindergarten müssten benannt werden, weil diese beim Verband Region Stuttgart noch nicht bekannt seien. „Unser Ziel ist es, dass der Waldkindergarten in die Erwägung Eingang findet.“
Bei seiner Abstimmung sprach sich der Gemeinderat mit einer Gegenstimme (Gabriele Gabel) für den Antrag der Gemeindeverwaltung aus. Voraussichtlich im April wird die Regionalversammlung über die Vorranggebiete entscheiden.
Vorgabe 1,8 Prozent der Fläche Deutschlands müssen für mögliche Standorte solcher Anlagen ausgewiesen werden, so die gesetzliche Vorgabe. Dieser Prozentsatz gilt auch für die Region Stuttgart. Die Regionalversammlung hat im Oktober einen Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans beschlossen, der neue Vorranggebiete für Windkraftanlagen definiert.
Kriterien Die Vorrangflächen wurden nach verschiedenen Kriterien herausgefiltert, etwa nach Windleistungsdichte, möglicher zukünftiger Wohnbebauung, Naturschutzkriterien und weiteren Ausschlusskriterien.
Frist Bis 2. Februar 2024 können Gemeinden mit potenziell geeigneten Flächen ihre Stellungnahme beim Verband Region Stuttgart abgeben, der für die Suche nach geeigneten Standorten für Windräder zuständig ist.