Vorerst kein Biergarten an der Burg Lichtenberg

Um den Wunsch vieler Bürger zu erfüllen, hapert es noch an den notwendigen Stellplätzen an der Burg Lichtenberg. Ein Bürgerbegehren in dieser Sache ist nun vorerst gescheitert: Zu viele der 451 Unterschriften sind ungültig.

Ein Biergarten könnte direkt neben der Burg Lichtenberg auf der rechten Seite entstehen. Archivfoto: privat

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Ein Biergarten könnte direkt neben der Burg Lichtenberg auf der rechten Seite entstehen. Archivfoto: privat

Von Oliver von Schaewen

Oberstenfeld. Einen Biergarten für Burg Lichtenberg fänden viele schön. Noch aber fehlen Parkplätze. Der Burginvestor Christoph Wichmann würde die Gemeinde am liebsten mit einem Bürgerbegehren an die Kandare nehmen. Jedoch hat die Gemeinde die Unterschriften geprüft und festgestellt, dass zu viele der abgegebenen 451 Signaturen ungültig sind. So verfehlte das Begehren um 34 Stimmen die erforderliche Zahl von 417. Der Gemeinderat hat das Bürgerbegehren nun abgelehnt.

Zu diesem kam es, weil der geplante Bier- und Weingarten einen Stellplatznachweis braucht. „Mir fehlen noch 32 von 42 Parkplätzen“, sagt Wichmann – und hofft, die Plätze auf einem der öffentlichen Parkplätze errichten zu dürfen, deren Fläche der im Oktober 2022 verstorbene Burkhard Dietrich von und zu Weiler im Jahr 1965 der Kommune geschenkt hatte.

Die Gemeinde sah sich bisher rechtlich nicht dazu in der Lage, diesem Wunsch zu entsprechen. Wichmann mobilisierte die Öffentlichkeit und sammelte Unterschriften. Der Burginvestor hoffte am Ende auf eine Mehrheit mit mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten bei einem Bürgerentscheid in der 8000-Einwohner-Kommune.

Unterzeichner reichen nicht aus

Doch es waren nur 383 Unterzeichner übrig geblieben, was unter den erforderlichen sieben Prozent für das Bürgerbegehren lag. 15 Stimmen konnten laut Verwaltung nicht gezählt werden, weil kein Datum auf dem Zettel gestanden habe. Die Prüfung ergab: „Diese Personen sind auch nicht wahlberechtigt gewesen.“ Andere Stimmen waren ungültig, weil die Unterzeichner nicht identifiziert werden konnten, sie nicht wahlberechtigt waren oder sie doppelt unterschrieben hätten.

Das Fehlen der Unterschriften hält Christoph Wichmann für „heilbar“. Er habe vorher genügend Stimmen gesammelt, aber sie aus Zeitgründen nicht alle eingereicht. „Ich könnte sie mühelos nachliefern.“ Im Grunde zeige die hohe Zahl der ortsfremden Unterschriften, dass sich große Teile der Bevölkerung im Bottwartal solidarisierten. „Ganz viele Menschen wollen den Biergarten haben – es ist für die Leute ein wunderbares Projekt und das touristische Sahnehäubchen.“

Eine Einigung ohne ein Bürgerbegehren strebt die Oberstenfelder Gemeindeverwaltung an. „Wir haben immer gesagt, dass wir den Biergarten ermöglichen wollen“, hatte der Bürgermeister Markus Kleemann noch vor einigen Wochen betont. Die Kommune bietet Christoph Wichmann jetzt an, öffentliche Parkplätze mithilfe einer Baulast für den Biergarten bereitzustellen. Sie verlangt dafür aber jährlich einen Betrag von 11250 Euro von dem Investor.

Für einen solchen Kompromiss zeigt sich Christoph Wichmann offen, doch hält er das von ihm verlangte Geld für eine „Zumutung“. Schließlich habe der Baron der Gemeinde vor etwa 60 Jahren einen ganzen Hektar Land geschenkt und die Bauarbeiten an Straße und Parkplätzen mit 15000 Mark mitfinanziert. Damals zahlten das Land und der Landkreis Ludwigsburg rund 90 Prozent, die Gemeinde und der Burgherr teilten sich die restlichen zehn Prozent.

Auch in der Frage der Zuwegung zum Biergarten sieht der Investor praktikable Alternativen. Er war in einem Gerichtsurteil einem Nachbarn unterlegen, der sich geweigert hatte, sein Land zur Verfügung zu stellen. Sollte er sich mit der Gemeinde einigen, könnte es schnell gehen. „Infrastruktur ist vorhanden – man könnte schon in diesem Sommer mit einer Außengastronomie im kleinen Rahmen beginnen.“

Das Landratsamt muss zustimmen

Damit aus dem Traum Wirklichkeit wird, müsste allerdings das Landratsamt Ludwigsburg zustimmen. Die Behörde habe zu entscheiden, ob die vorhandenen mehr als 90 öffentlichen Parkplätze auch für Radler, Wanderer und andere Ausflügler ausreichen, heißt es in der Sitzungsvorlage. Dort verteidigt die Gemeinde ihre finanzielle Forderung an den Burginvestor Wichmann: Die Kommune müsse die Flächen nach wie vor unterhalten. Dazu zählen die Pflege der Hecken und Bäume sowie der Erhalt der Parkplätze und der Winterdienst.

Was versteht man unter einer Baulast?

Recht Bei Baulasten handelt es sich um rechtliche Einschränkungen. Sie gelten für die Bebauung oder die Nutzung von Immobilien, teilt ein gewerblicher Anbieter mit. „Baulasten geben Eigentümern vor, was sie auf ihrem Grundstück durchführen oder unterlassen, aber auch dulden müssen. Sie sind Verpflichtungen, die Grundstückseigentümer gegenüber der Baurechtsbehörde haben.“

Stellplatzbaulast Stimmt ein Grundstückseigentümer einer Stellplatzbaulast zu, muss er dulden, dass es auf seinem Grundstück Stellplätze von Dritten gibt, etwa den Nachbarn. Das heißt: Mit einer Baulast dürfen Parkplätze auf einem anderen Grundstück sein, so die Firma. Damit könnten Stellplätze der Burg Lichtenberg auf dem Parkplatz der Gemeinde sein.

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Erstellt:
31. Mai 2023, 06:00 Uhr

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