Bundestagswahl 2025
Wählen aus dem Ausland – wie funktioniert das?
Auch Deutsche, die im Ausland leben, dürfen bei der Bundestagswahl 2025 wählen. Doch das ist nicht unkompliziert. Noch mehr als für andere gilt für sie dieses Mal: Nicht trödeln.
Von Maximilian Kroh
Immer mehr deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben, nehmen an den Wahlen in Deutschland teil. 129 000 Menschen waren es bei der Bundestagswahl 2021, das sind fast doppelt so viele wie noch acht Jahre zuvor. Ganz unkompliziert ist die Teilnahme an der Bundestagswahl für sie aber nicht – es darf zum Beispiel nicht jeder Auslandsdeutsche automatisch wählen.
Wer darf wählen?
Grundsätzlich gilt: Wählen darf bei der Bundestagswahl nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Bei allen in Deutschland gemeldeten Wahlberechtigten passiert das automatisch. Wer im Ausland lebt und nicht hier gemeldet ist, muss sich selbst zur Wahl anmelden. Ins Wählerverzeichnis können sich nur diejenigen eintragen, die bestimmte Kriterien erfüllen.
Es wird zwischen zwei Gruppen unterschieden. Eine Gruppe bilden Auslandsdeutsche, die nach ihrem 14. Geburtstag innerhalb der vergangenen 25 Jahre für mindestens drei Monate am Stück in Deutschland gelebt haben. Zur zweiten Gruppe gehören Deutsche, die im Ausland leben, aber „persönlich und unmittelbar“ mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut und von den politischen Verhältnissen auch persönlich betroffen sind. Das gilt zum Beispiel für Deutsche, die im Ausland leben, aber in Deutschland arbeiten, oder für Auslandsdeutsche, die in der Bundesrepublik Steuern zahlen.
Wie läuft die Anmeldung zur Wahl?
Dazu muss ein schriftlicher Antrag bei der Gemeinde gestellt werden, bei der man zuletzt in Deutschland gemeldet war. Wichtig ist, dass es für die beiden Gruppen unterschiedliche Antragsformulare gibt. Die Formulare sind auf der Website der Bundeswahlleiterin zu finden. Wer zur ersten Gruppe gehört, kann seinen Antrag per Post oder per Mail an die jeweiligen Gemeinde senden. Wahlberechtigte der zweiten Gruppe können ihren Antrag ausschließlich per Post bei der Kommune einreichen, zu der sie eine Verbindung haben. Im Fall von Berufspendlern wäre das zum Beispiel die Gemeinde, in der ihr Arbeitsplatz liegt. Die Frist für den Antrag läuft noch bis zum 2. Februar.
Für wie viele Menschen gilt das?
Genaue Zahlen über deutsche Staatsbürger im Ausland werden nicht erhoben. Das Auswärtige Amt geht davon aus, dass etwa drei bis vier Millionen Auslandsdeutsche bei der Bundestagswahl wahlberechtigt sind. Die Stadt Stuttgart rechnet nach Auskunft des Statistischen Amts mit bis zu 3000 Anträgen von Auslandsdeutschen – in diesem Rahmen bewegte sich auch die Zahl bei der Bundestagswahl 2021. Viele Anträge kämen aus der Schweiz und Mitgliedstaaten der EU, vereinzelt erreichten die Stadt aber auch Anträge aus Neuseeland, Australien oder Japan.
Kann man in der Botschaft zu wählen?
Nein, das ist gesetzlich nicht vorgesehen. In einigen Ländern ist es aber möglich, die Briefwahlunterlagen über den amtlichen Kurierweg zu verschicken. Die Unterlagen kämen dann aus der Heimatgemeinde des Wählers in die Kurierstelle in Bonn oder Berlin und von dort aus in die zuständige Botschaft. Gleiches gelte auch für den Rückweg. Laut Auswärtigem Amt sollen rund um die Wahl Sonderkuriere eingesetzt werden. Automatisch schneller sei dieser Weg aber nicht, wie ein Sprecher des Auswärtigen Amts gegenüber der dpa einschränkte: „Manchmal, und das ist in vielen Ländern der Fall, ist ein kommerzieller Expresspost-Dienstleister einfach schneller.“
Was ist, wenn ich nur vorübergehend im Ausland lebe?
Wer weiterhin in Deutschland gemeldet ist, wird automatisch ins Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde eingetragen. In diesem Fall kann ganz regulär per Briefwahl gewählt werden. Die Wahlunterlagen können per Mail angefordert werden, nur muss neben dem vollen Namen, dem Geburtsdatum und der Adresse der Hauptwohnung in Stuttgart auch noch die Adresse im Ausland angegeben werden.
Die Anträge für die reguläre Briefwahl müssen bis zum 18. Februar um 12 Uhr gesendet werden, der ausgefüllte Stimmzettel muss am Wahltag bis 18 Uhr bei der zuständigen Kommune eingegangen sein – gerade bei Wählern aus dem Ausland rät die Bundeswahlleiterin aufgrund der Beförderungszeiten dazu, die Briefe mit genügend Vorlauf zu versenden.