Wahl-O-Mat gerecht? Bundeszentrale kündigt Beschwerde an

dpa Köln.

Gegen das gerichtliche Verbot des Wahl-O-Maten zur Europawahl in seiner jetzigen Form will die Bundeszentrale für politische Bildung Beschwerde einlegen. Als Betreiber des Angebots geht sie damit gegen eine Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vor. Das Gericht hatte beanstandet, der Wahl-O-Mat benachteilige kleinere und unbekanntere Parteien. Die Richter bemängelten, dass man auf der Seite nur jeweils acht Parteien auswählen kann, um sie mit eigenen Positionen zu vergleichen. Der Wahl-O-Mat wurde daraufhin für die Europawahl vorläufig vom Netz genommen.

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21. Mai 2019, 17:01 Uhr
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