Briefwahl

Wahlbrief kommt nicht an: Was jetzt?

Sie haben die Briefwahl bereits beantragt, doch Ihr Wahlbrief ist noch nicht angekommen? Wir erklären, welche Möglichkeiten Sie jetzt haben.

Was tun, wenn die Unterlagen nicht kommen?

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Was tun, wenn die Unterlagen nicht kommen?

Von Lukas Böhl

Die Frist für den Eingang der Wahlbriefe endet am Donnerstag, den 20. Februar. Danach kann die Post nicht mehr garantieren, dass Ihr Brief rechtzeitig beim zuständigen Wahlamt eingeht. Falls Sie Ihre Unterlagen immer noch nicht erhalten haben, gibt es folgende Alternativen:

1. Beim Wahlamt nachfragen

Kontaktieren Sie das zuständige Wahlamt und erkundigen Sie sich, ob Ihre Unterlagen bereits verschickt wurden. Laut der Bundeswahlleiterin kann Ihnen bis Samstag vor der Wahl um 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden – sofern Sie glaubhaft machen können, dass die ursprünglichen Unterlagen nicht zugestellt wurden. In diesem Fall können Sie den Wahlschein persönlich im Wahlamt abholen und dort direkt Ihre Stimme abgeben.

2. Warten und persönlich abgeben

Falls der Wahlbrief doch noch eintrifft, können Sie ihn notfalls selbst beim Wahlamt einwerfen. Die Adresse finden Sie auf dem roten Umschlag. Wichtig: Die Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, den 23. Februar, um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingehen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt.

3. Persönlich im Wahllokal wählen

Sollten Ihre Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig ankommen, können Sie trotzdem noch direkt im Wahllokal abstimmen. Bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

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Erstellt:
19. Februar 2025, 14:14 Uhr

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