Wahlvorschläge können eingereicht werden
Für die vorgezogene Neuwahl des Bundestags sind die Kreiswahlvorschläge bis Montag, 20. Januar 2025, beim Kreiswahlleiter einzureichen.
Rems-Murr. Der Kreiswahlleiter für den Wahlkreis Nr. 264 Waiblingen, Landrat Richard Sigel, fordert zur frühzeitigen Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die voraussichtlich am 23. Februar stattfindende Neuwahl des Bundestags auf. Die Bekanntmachung ist auf der Homepage des Rems-Murr-Kreises unter der Rubrik „Bekanntmachungen: Rems-Murr-Kreis“ eingestellt. Alternativ kann die Bekanntmachung auch im Landratsamt bei der Information im Eingangsbereich, Alter Postplatz 10 in Waiblingen, während der Öffnungszeiten des Landratsamts eingesehen werden.
Ausgehend vom Wahltag 23. Februar für die vorgezogene Neuwahl sind die Kreiswahlvorschläge voraussichtlich spätestens am Montag, 20. Januar, 18 Uhr beim Kreiswahlleiter einzureichen. Die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge findet am Freitag, 24. Januar, statt.
Zum Wahlkreis 269 Backnang/Schwäbisch Gmünd gehören folgende Städte und Gemeinden des Rems-Murr-Kreises: Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr und Weissach im Tal. Die Kreiswahlleitung hat das Landratsamt Ostalbkreis in Aalen. Die Bekanntmachung des Ostalbkreises ist auf dessen Homepage unter „Ostalbkreis Newsroom“ zu finden.
Zum Wahlkreis 264 Waiblingen gehören Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Urbach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden und Winterbach. Die Kreiswahlleitung hat das Landratsamt in Waiblingen. lra
Wahltermin Beim voraussichtlichen Wahltermin am 23. Februar handelt es sich noch um keinen bestätigten Termin. Dieser wird erst nach Auflösung des Bundestags vom Bundespräsidenten bestimmt. Bis dahin gilt der bestimmte Wahltermin am 28. September.
Rechtsverordnung Sollte der Bundespräsident den Bundestag nach einer gescheiterten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers auflösen und einen neuen Wahltermin bestimmen, so muss das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Rechtsverordnung mit verkürzten Terminen und Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen veröffentlichen. Da diese Rechtsverordnung jedoch erst sehr spät erlassen werden kann, sind alle Wahlvorschlagsträger aufgefordert, ihre Wahlvorschläge bereits jetzt einzureichen.