Wann ist eine Gasheizung zu jung für den Tausch?

Die Unsicherheit, ob die Heizungsförderung nach der Bundestagswahl bleibt, löst bei Verbrauchern Handlungsdruck aus. Energieberater aus Stuttgart haben hier einen eindeutigen Rat.

Von Judith A. Sägesser

Stuttgart - Diese Frage dürften sich zurzeit etliche Betreiber von Gasheizungen stellen: Sollte man die Heizung möglichst rasch tauschen, solange es die Förderungen vom Bund noch gibt? Druck macht ihnen die Bundestagswahl am 23. Februar und ob es die Zuschüsse danach weiterhin geben wird. Vor diesem Dilemma stehen auch Menschen, deren Gasheizung vergleichsweise jung ist und noch funktioniert.

Wann sollte man eine Gasheizung tauschen?

„Junge Gasheizungen gibt es viele“, sagt Stephan Eichler, Energieberater aus Stuttgart. Wegen des seit dem 1. Januar 2024 geltenden Heizungsgesetzes hätten sich noch viele eine Gasheizung einbauen lassen, berichtet er aus seiner Erfahrung.

Das eigentliche Problem für die Wärmewende sind jedoch laut Andreas Köhler, Energieberater für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die 30 oder 40 Jahre alten Gasheizungen. Hier falle es ihm nicht schwer, zu einem schnellen Heizungstausch zu raten. Anderes gilt für junge Gasheizungen. Das sieht Stephan Eichler genauso. Eine wenige Jahre alte Gastherme jetzt zu tauschen, „ergibt aus allen Gründen keinen Sinn“, sagt er. Wegen der Investition, die sich dann nicht rechnet, aber auch wegen der Nachhaltigkeit; ein intaktes Gerät auszumustern, findet er fragwürdig. „Wir raten unseren Kunden, Öl- oder Gasheizungen ein paar Jahre zu betreiben.“ Mit ein paar Jahren meint er: mindestens 15 Jahre. Diese Größenordnung nennt auch Andreas Köhler. Nach 15 Jahren könne man darüber nachdenken, „ich sage aber immer: Ab 20 Jahren ist ein guter Zeitpunkt“. Nur dann kann man übrigens auch die größtmögliche Fördersumme erhalten.

Welche Förderungen gibt es?

Die Förderung für den Heizungstausch, die der Bund gewährt, liegt bei bis zu 70 Prozent, angerechnet werden kann eine Investitionssumme von bis zum 30 000 Euro. Der Zuschuss besteht aus mehreren Boni. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, plus fünf Prozent, wenn in der neuen Wärmepumpe ökologisches Kältemittel verwendet wird.

Wer sein Haus oder die Wohnung selbst nutzt, bekommt zudem 30 Prozent, wenn das Haushaltseinkommen unter 40 000 Euro im Jahr liegt. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt zudem bei weiteren 20 Prozent – den gibt es allerdings nur, wenn die Gasheizung mindestens 20 Jahre alt ist. Nach dem Förderantrag hat man drei Jahre Zeit für die Umsetzung.

Kann man Gasheizungen weiter betreiben?

Die Pflicht, dass eine neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden muss, gilt seit dem 1. Januar 2024 nur für Häuser in Neubaugebieten. Für Neubauten im Bestand beziehungsweise Bestandsgebäude gilt die Pflicht erst später. Scharf geschaltet wird die 65-Prozent-Regel für größere Kommunen ab 2026, für kleinere ab 2028, je nachdem, ob eine Wärmeplanung der Kommune vorliegt oder nicht.

In Baden-Württemberg ist es bereits seit 2015 Pflicht, nach einem Heizungstausch zu mindestens 15 Prozent grüne Energie zu erzeugen. Diese Pflicht kann auch durch eine Solaranlage oder etwa durch Dämmung erfüllt werden.

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Erstellt:
20. Januar 2025, 22:10 Uhr
Aktualisiert:
21. Januar 2025, 21:59 Uhr

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