Bundestagswahl

Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?

Am 23. Februar ist die vorgezogene Bundestagswahl. Wer wählen darf, erhält zuvor eine Wahlbenachrichtigung. Wann kommen die Unterlagen?

Teils wurden die Wahlbenachrichtigungen im Südwesten schon zugestellt (Symbolbild).

© IMAGO/CHROMORANGE/IMAGO/Rüdiger Rebmann

Teils wurden die Wahlbenachrichtigungen im Südwesten schon zugestellt (Symbolbild).

Von Michael Bosch

Die Bundestagswahl rückt mit riesigen Schritten näher. Um am 23. Februar seine Stimme abgeben zu können, braucht es die offizielle Wahlbenachrichtigung.

Dass die Unterlagen bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen, ist Sache der Kommunen. Es hängt also davon ab, wie schnell sie sind – und kann sich auch von Stadt zu Stadt unterscheiden. Dass der Zeitplan sehr ambitioniert ist, hatten viele Kommunen im Vorfeld beklagt.

Wahlbenachrichtigung: Kommunen haben mit dem Versand begonnen

In der Landeshauptstadt Stuttgart werden die Wahlbenachrichtigungen seit diesem Dienstag verschickt. Jeder Wahlberechtigte sollte seine Unterlagen laut einer Mitteilung der Stadt bis Montag, 20. Januar, im Briefkasten haben. In der Regel verschicken die Kommunen die Briefe vier bis sechs Wochen vor der Wahl.

In einigen Städten – wie beispielsweise Tübingen, oder auch Teilen von Stuttgart – haben Wahlberechtigte die Unterlagen bereits erhalten.

Wann muss die Wahlbenachrichtigung spätestens da sein?

Rechtlich müssen die Wahlbenachrichtigungen übrigens spätestens 21 Tage vor dem Wahltermin bei den Wählerinnen und Wählern eingetroffen sein. Rein formal wird ihnen damit mitgeteilt, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

„Selbstverständlich kann man auch ohne Wahlbenachrichtigung das Wahllokal aufsuchen. Es besteht dann allerdings die Gefahr, zurückgewiesen zu werden, falls man nicht im Wählerverzeichnis aufgeführt ist“, heißt es auf der Seite der Bundeswahlleiterin. „Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden. Die äußere Form der Wahlbenachrichtigung kann in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein. Auf die Möglichkeit der Briefwahl wird in dieser Wahlbenachrichtigung hingewiesen.“

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Erstellt:
15. Januar 2025, 14:50 Uhr
Aktualisiert:
15. Januar 2025, 15:35 Uhr

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