Faschings- und Winterferien
Wann Schüler im Februar und März frei haben
Die Weihnachtsferien sind vorbei – und bis es wieder „schulfrei“ heißt, dauert es noch eine Weile. Ein Überblick über Winter- und Faschingsferien.
Von Michael Bosch
Die Schule hat wieder begonnen – aber allzu lange dauert es nicht, ehe es wieder ein paar freie Tage für Schülerinnen und Schüler gibt. Dabei sind die Schulferien von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt. Weihnachtsferien gibt es bundesweit überall, sie variieren nur etwas in der Länge.
Ganz anders sieht es aber bei den Faschings- beziehungsweise Winterferien aus, die auf die Weihnachtsferien folgen. Winterferien gibt es nur in zehn der 16 Bundesländer.
Wann sind Faschingsferien in Baden-Württemberg?
Anders als vielfach angenommen stehen in Baden-Württemberg im Februar und März keine richtigen Ferien im Kalender. Bei den Faschingsferien handelt es sich um sogenannte bewegliche Feiertag, über die die Schulen selbst verfügen. Die ersten offiziellen Ferien nach Weihnachten sind die Osterferien.
Üblicherweise haben Schülerinnen und Schüler aber an Rosenmontag, Fastnacht und Aschermittwoch frei. Oft werden die freien Tage bis zum darauffolgenden Freitag verlängert. Für dieses Jahr sind das folgende Termine:
- Rosenmontag: 3. März 2025
- Aschermittwoch: 5. März 2025
Dementsprechend haben beispielsweise die Schülerinnen und Schüler in Stuttgart vom 3. März bis zum 8. März 2025 frei. Rechnet man das Wochenende davor mit ein, beginnen die Faschingsferien demnach am 1. März 2025.
Faschingsferien und Schulkalender
Ähnlich handhaben es auch viele Schulen in der Region Stuttgart. Wer sicher gehen möchte, kann etwa dem örtlichenSchulkalender entnehmen, wie die beweglichen Feiertage liegen, oder bei der Schulbehörden vor Ort nachfragen.
Typischerweise gibt es schulfreie Tage im Zusammenhang mit Fasching beziehungsweise Karneval neben Baden-Württemberg in den Hochburgen wie etwa in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie in Teilen von Hessen.
Wann sind Winterferien in den anderen Bundesländern?
Winterferien haben in Deutschland die folgenden Bundesländer:
- Bremen (3. und 4. Februar 2025)
- Hamburg (31. Januar 2025)
- Niedersachsen (3. und 4. Februar 2025)
- Bayern (3. bis 7. März 2025)
- Berlin (3. bis 8. Februar)
- Brandenburg (3. bis 8. Februar)
- Mecklenburg-Vorpommern (3. bis 14. Februar)
- Saarland (24. Februar bis 4. März)
- Sachsen (17. Februar bis 1. März)
- Sachsen-Anhalt (27. bis 31. Januar)
- Thüringen (3. bis 8. Februar)
Ferien-Staatsvertrag ohne Faschingsferien
Schülerinnen und Schüler haben hierzulande insgesamt 75 freie Tage pro Schuljahr, Samstage mitgezählt. Vereinbart wurde das 1964 im Hamburger Abkommen, einem Staatsvertrag zwischen den Bundesländern. Unterschiede gibt es aber bei der Verteilung der Ferientage.
Mit Ausnahme der Sommerferien regeln die Bundesländer die Verteilung der schulfreien Tag selbst. Sie sprechen sich aber ab, sodass es etwa zum Start der Sommerferien nicht überall ein Stau-Chaos gibt.
Faschingsferien und bewegliche Ferientage
Darüber hinaus haben Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen dann noch die beweglichen Ferientage, die Schulen individuell festlegen können. In Niedersachsen, Bayern, in Hamburg und in Berlin gibt es diese Tage nicht beziehungsweise wurden sie wieder abgeschafft.