Wann sind die Neuwahlen 2025?
An diesem Tag wird die neue Bundesregierung gewählt
Dass es Neuwahlen geben wird, steht mittlerweile fest. Auch ein Termin ist schon bekannt. Hier finden Sie den gesamten Zeitplan.
Von Lukas Böhl
Nach dem Ende der Ampelkoalition stehen in Deutschland Neuwahlen an. Hier finden Sie eine chronologische Übersicht der Ereignisse.
16. Dezember 2024: Vertrauensfrage
Bundeskanzler Scholz stellt dem Bundestag die Vertrauensfrage. Sollten die Abgeordneten keine Mehrheit für Scholz’ Regierung aussprechen, wird der Antrag zur Auflösung des Bundestages folgen.
27. Dezember 2024: Geplante Auflösung des Bundestages
Nach der Vertrauensfrage hat der Bundespräsident bis zu 21 Tage Zeit, über die Auflösung des Bundestages zu entscheiden. Dieser Schritt ist für den 27. Dezember 2024 vorgesehen.
23. Februar 2025: Geplanter Termin für die Neuwahlen
SPD, Grüne und CDU/CSU haben sich darauf geeinigt, die Neuwahlen am Sonntag, den 23. Februar 2025, abzuhalten. Dieser Termin liegt innerhalb der gesetzlichen 60-Tage-Frist nach der Auflösung des Bundestages.
Bis Februar 2025: Arbeit des geschäftsführenden Bundestages
Auch nach der Auflösung bleibt der Bundestag geschäftsführend im Amt, um wichtige Gesetzesvorhaben abzuschließen. Diskutiert werden unter anderem eine Reform des Verfassungsgerichts und Maßnahmen in der Sicherheitspolitik.
Wie funktionieren Neuwahlen?
Neuwahlen unterscheiden sich in ihrem Ablauf nicht von regulären Bundestagswahlen, erfolgen jedoch in einem abweichenden zeitlichen Rahmen. Nach der Auflösung des Bundestages legt der Bundespräsident in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag fest. Dieser muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein und spätestens 60 Tage nach der Auflösung stattfinden.
Die Organisation der Wahl folgt den gleichen Prinzipien wie bei einer regulären Bundestagswahl:
- Wahlberechtigung: Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 18 Jahren.
- Wahlverfahren: Die Wahl erfolgt in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl. Jede Person hat zwei Stimmen – eine für die Wahl eines Direktkandidaten und eine für die Landesliste einer Partei.
- Vorbereitung: Parteien stellen in Vertreterversammlungen ihre Kandidatinnen und Kandidaten auf, die anschließend zur Wahl zugelassen werden müssen.
- Durchführung: Die Wahl findet in Wahllokalen statt, ergänzt durch die Möglichkeit der Briefwahl.
Nach der Wahl werden die Stimmen ausgezählt, und das Ergebnis wird offiziell festgestellt. Die Parteien ziehen gemäß der Verteilung der Sitze in den Bundestag ein. Das neue Parlament muss sich spätestens 30 Tage nach der Wahl konstituieren. Bis zur Bildung einer neuen Regierung bleibt die bisherige geschäftsführend im Amt.
Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.