So geht es nach der Vertrauensfrage weiter

Wann wird der Bundestag aufgelöst?

Bundeskanzler Olaf Scholz hat die Vertrauensfrage im Bundestag verloren. Der nächste Schritt ist nun die Auflösung des Bundestages.

So geht es jetzt weiter nach der Vertrauensfrage.

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So geht es jetzt weiter nach der Vertrauensfrage.

Von Redaktion

Bei der Abstimmung über die Vertrauensfrage am 16. Dezember 2024 stimmten von den 717 anwesenden Bundestagsabgeordneten 394 gegen Olaf Scholz. 207 sprachen ihm das Vertrauen aus, und 116 enthielten sich. Damit wurde das notwendige Quorum erfüllt, da mehr als die Hälfte der Abgeordneten dem Bundeskanzler das Vertrauen verweigerten. Der Weg für Neuwahlen ist somit frei. Im nächsten Schritt muss der Bundestag durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aufgelöst werden.

Wann wird der Bundestag aufgelöst?

Der Bundespräsident hat für die Auflösung des Bundestages 21 Tage Zeit, beginnend ab dem 16. Dezember 2024. Die Entscheidung muss daher spätestens am 06. Januar 2025 erfolgen. Nach der Auflösung des Bundestages müssen die Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Aktuell ist der 23. Februar 2025 als voraussichtlicher Termin für die Bundestagswahl im Gespräch.

→ Hier erfahren Sie, wann der Wahl-O-Mat 2025 erscheint

Wie geht es jetzt weiter?

Die Bundesregierung bleibt nach dem Verlust der Vertrauensfrage voll im Amt und handlungsfähig. Sie agiert weder kommissarisch noch geschäftsführend, sondern führt ihre Regierungsgeschäfte weiterhin regulär und im Vollbesitz aller Kompetenzen aus – sowohl im Inland als auch im Ausland. Allerdings handelt es sich nun um eine Minderheitsregierung, die bei Angelegenheiten, die der Zustimmung des Bundestages bedürfen, neue Mehrheiten im Parlament finden muss.

Der Status der Bundesregierung nach der Bundestagswahl

Nach Artikel 39 des Grundgesetzes muss der neue Bundestag spätestens 30 Tage nach der Wahl zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die amtierende Bundesregierung regulär im Amt. Anschließend führt sie ihre Geschäfte auf Ersuchen des Bundespräsidenten geschäftsführend weiter, bis eine neue Bundesregierung gebildet wird. Eine geschäftsführende Bundesregierung besitzt formal dieselben Befugnisse wie eine regulär amtierende Regierung. In der Staatspraxis verzichtet sie jedoch häufig auf Entscheidungen, die eine künftige Bundesregierung binden könnten – etwa bei Gesetzesvorlagen oder großen Reformen.

Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.

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Erstellt:
17. Dezember 2024, 07:24 Uhr

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