Erwerbsminderungsrente

Warum ein Teil der Rentner ab Juli mehr Geld bekommt

Zum 1. Juli gibt es für Erwerbsminderungsrentner einen Zuschlag – zumindest für einige. Wer bekommt diesen ? Was sind die Gründe? Was muss man tun, um ihn zu bekommen?

Verbesserungen für Erwerbsminderungs­rentnerinnen und -rentner gibt es ab Juli 2024.

© IMAGO/Michael Gstettenbauer/IMAGO/Michael Gstettenbauer

Verbesserungen für Erwerbsminderungs­rentnerinnen und -rentner gibt es ab Juli 2024.

Von Lotta Wellnitz

Wer in Deutschland die sogenannte Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bekommt, kann sich ab diesem Juli auf ein Plus von bis zu 7,5 Prozent extra freuen. Denn ab dann wird erstmals ein neuer Zuschlag für Menschen in Erwerbsminderungsrente gezahlt. Davon sollen rund drei Millionen Menschen profitieren. Dieser soll getrennt von der zugrunde liegenden Rente ausgezahlt werden. 

Aber wer bekommt den Zuschlag? Warum gibt es ihn überhaupt? Um wie viel Geld geht es? Und was müssen Rentner tun, um den Zuschlag zu erhalten?

Wer bekommt den Zuschlag?

Mit dem Erwerbsminderungs-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz hat der Gesetzgeber am 30. Mai 2024 finanzielle Verbesserungen für Rentner beschlossen. Konkret geht es bei dabei um diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begonnen hat. Auch diejenigen unter ihnen, die von der Erwerbsminderungsrente mittlerweile in die Altersrente übergegangen sind, sollen profitieren.

Die Erwerbsminderungsrente greift, wenn Versicherte gesundheitlich nicht in der Lage sind, voll zu arbeiten. Unterschieden wird zwischen voller (wenn die versicherte Person nur noch drei Stunden pro Tag oder weniger arbeiten kann) und halber Erwerbsminderungsrente (Person kann mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten). 

Warum gibt es den Zuschlag?

Bei der Erwerbsminderungsrente wurde in der Vergangenheit wiederholt nachgebessert, insbesondere ab Juli 2014 – und ab Januar 2019. Profitiert von den Verbesserungen hatten allerdings nur Neurentner, nicht aber die Bestandsrentner. Das soll nun nachgeholt werden.

Bei der Erwerbsminderungsrenten spielt nämlich die sogenannte Zurechnungszeit eine zentrale Rolle. Diese wurde für Erwerbsminderungsrenten mit dem Rentenpaket 2019 erhöht. Durch sie werden Renten wegen Erwerbsminderung so berechnet, als ob die betroffenen Menschen noch bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet hätten. Diese Zurechnungszeit bringt im Schnitt 70 Euro mehr im Monat, so die Deutsche Rentenversicherung – allerdings eben nur für diejenigen, die ab dem 1. Januar 2019 die Erwerbsminderungsrente neu erhalten. Der Rest ging bislang in diesem Zusammenhang leer aus.

Wie hoch ist der Zuschlag?

Wer zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 die Erwerbsminderungsrente bezogen hat, erhält einen Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent.

  • Heißt etwa: Eine Rente von 1000 Euro brutto wird durch die Änderung um 75 Euro auf 1075 Euro erhöht.

Rentner mit einem Rentenbeginn ab Juli 2014 profitieren bereits von einigen Verbesserungen, deswegen beträgt der Zuschlag bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 nur 4,5 Prozent.

  • Beispielsweise eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1000 Euro würde dann um 45 Euro auf 1045 Euro erhöht werden.

Warum fällt der Zuschlag unterschiedlich hoch aus?

Grund dafür ist, dass es bereits 2014 eine Erhöhung der Zurechnungszeiten für Bezieher der Erwerbsminderungsrente gab. So sind alle, die zwischen 2014 und 2019 erstmals eine solche Rente bezogen haben, etwas bessergestellt als jene, deren Rentenbeginn vor Juli 2014 lag.

Wie wird der Zuschlag ausgezahlt?

Für die Auszahlung sind zwei Stufen vorgesehen. Von Juli 2024 bis November 2025 wird der Zuschlag getrennt von der Rente ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt laut Deutscher Rentenversicherung Mitte des Monats. Der Zuschlag werde auf der Grundlage des Rentenzahlbetrags berechnet.

Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag in einer Summe mit der Rente ausgezahlt. Er wird auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, so die Rentenversicherung. Ein Antrag dafür ist nicht notwendig, die Deutsche Rentenversicherung prüft, wer berechtigt ist, den Zuschlag zu erhalten.

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Erstellt:
17. Juli 2024, 10:58 Uhr

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